Technische Ausstattung der Fahrradstaffel Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Ich interessiere mich für die technische Ausstattung der Fahrradstaffel der Berliner Polizei. Siehe: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1407/nachricht5313.html

1. Liste der verschiedenen Fahrradtypen (aktuelle und in der Vergangenheit genutzte Typen, geplante Änderungen)
2. Vollständige Liste der technischen Einzelkomponenten der einzelnen Fahrradtypen (Hersteller und Typenbezeichnung: Rahmen, Schaltwerk, Schaltung, Narbendynamo, Sattel, etc.)
3. Vollständige Liste zusätzlicher Fahrrad-Utensilien (Fahrradtasche, Luftpumpe, Navigationsgerät, Smartphone, Fahrradcomputer, GPS Sender, Helm, Handschuhe, Fahrradsachen, Funkausstattung, Kameras, ...)
4. Kosten der Einzelkomponenten pro Fahrradtyp, sowie Gesamtkosten
5. Kosten der zusätzlichen Fahrrad-Utensilien, sowie Gesamtkosten
6. Laufende Kosten wie etwa Wartungsverträge
7. Name, Beschreibung, Kosten etwaiger Software für die Fahrradstaffel Berlin
8. Anteil der Anschaffungskosten der Fahrradstaffel Berlin aufgeschlüsselt in die beteiligten Parteien (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), der Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), andere nicht in der Pressemeldung genannte Kostenträger)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • Kosten dieser Information:
    80,90 Euro
  • Ein:e Follower:in
Tobias Preuß
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Technische Ausstattung der Fahrradstaffel Berlin [#17365]
Datum
24. Juli 2016 00:49
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich für die technische Ausstattung der Fahrradstaffel der Berliner Polizei. Siehe: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1407/nachricht5313.html 1. Liste der verschiedenen Fahrradtypen (aktuelle und in der Vergangenheit genutzte Typen, geplante Änderungen) 2. Vollständige Liste der technischen Einzelkomponenten der einzelnen Fahrradtypen (Hersteller und Typenbezeichnung: Rahmen, Schaltwerk, Schaltung, Narbendynamo, Sattel, etc.) 3. Vollständige Liste zusätzlicher Fahrrad-Utensilien (Fahrradtasche, Luftpumpe, Navigationsgerät, Smartphone, Fahrradcomputer, GPS Sender, Helm, Handschuhe, Fahrradsachen, Funkausstattung, Kameras, ...) 4. Kosten der Einzelkomponenten pro Fahrradtyp, sowie Gesamtkosten 5. Kosten der zusätzlichen Fahrrad-Utensilien, sowie Gesamtkosten 6. Laufende Kosten wie etwa Wartungsverträge 7. Name, Beschreibung, Kosten etwaiger Software für die Fahrradstaffel Berlin 8. Anteil der Anschaffungskosten der Fahrradstaffel Berlin aufgeschlüsselt in die beteiligten Parteien (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), der Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), andere nicht in der Pressemeldung genannte Kostenträger)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß
Polizei Berlin
siehe PDF
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Technische Ausstattung der Fahrradstaffel Berlin [#17365]
Datum
12. August 2016
Status
Warte auf Antwort
Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Technische Ausstattung der Fahrradstaffel Berlin [#17365]
Datum
12. August 2016 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Preuß
Sehr geehrte Dr. Sawall, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 12. August und die darin enthaltene Auflistung …
An Polizei Berlin Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: Technische Ausstattung der Fahrradstaffel Berlin [#17365]
Datum
8. September 2016 19:11
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Dr. Sawall, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 12. August und die darin enthaltene Auflistung möglicher bzw. nicht verfügbarer Aktenauskünfte. Bezüglich der Kosten möchte ich um eine gebührenfreie oder billige Auskunft bitten, da ich nicht so viel bezahlen möchte. Wie in meinem Eingangsschreiben formuliert, ist eine digitale Zusendung der Akten vollkommen ausreichend. Papierkopien zu erstellen, ist nicht notwendig. Evtl. lassen sich dadurch die von Ihnen prognostizierten Kosten vermeiden. Ich hoffe vielmals auf Ihr Entgegenkommen und verbleibe höflichst und mit freundlichen Grüßen, Tobias Preuß Anfragenr: 17365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Preuß, die Erhebung von Kosten nach dem IFG steht nicht im Ermessen der auskunftspflichtigen…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Technische Ausstattung der Fahrradstaffel Berlin [#17365]
Datum
16. September 2016 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Preuß, die Erhebung von Kosten nach dem IFG steht nicht im Ermessen der auskunftspflichtigen Stelle. Vielmehr ist gemäß § 16 Satz 1 IFG die Akteneinsicht oder Akten-auskunft gebührenpflichtig. Bei der Bemessung der Gebührenhöhe bei Rahmengebühren sind jedoch gemäß § 5 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) neben dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, auch zu Gunsten des Gebührenschuldners dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Um eine Reduzierung der Gebührenhöhe zu erreichen, weisen Sie mir bitte nach, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, den Betrag aufzuwenden. Mit freundlichen Grüßen