Technische Infrastruktur für Schulen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit Unternehmen, welche die Ausstattung von Schulen mit technischer Infrastruktur (WLAN, Beamer, Computer, etc.) betreffen.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Bitte beachten Sie insbesondere das zurzeit große öffentliche und politische Interesse an der Digitalisierung von Schulen. Sollten Ihrer Ansicht nach trotzdem beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegen, bitte ich Sie darum einen Teilzugang, z.B. durch Schwärzungen, zu gewährleisten.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie ausdrücklichst um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Februar 2019
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20. März 2019
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