Technische Infrastruktur N26

Der Bundesanstalt bekannte Informationen über die technische Infrastruktur der N26 Bank GmbH, Berlin, insbesondere Hersteller, Zertifizierungen und Prüfberichte zum Kernbanksystem,
sowie
im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis gemäß §1 KWG an die N26 Bank GmbH, Berlin oder im Rahmen der laufenden Aufsicht erfolgte Kontrolle der IT-Systeme und ggf. Beanstandungen und Auflagen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2016
  • Frist
    31. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundesanstal…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Technische Infrastruktur N26 [#19683]
Datum
29. Dezember 2016 11:50
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bundesanstalt bekannte Informationen über die technische Infrastruktur der N26 Bank GmbH, Berlin, insbesondere Hersteller, Zertifizierungen und Prüfberichte zum Kernbanksystem, sowie im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis gemäß §1 KWG an die N26 Bank GmbH, Berlin oder im Rahmen der laufenden Aufsicht erfolgte Kontrolle der IT-Systeme und ggf. Beanstandungen und Auflagen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
IFG-Antrag vom 29.12.2016 - technische Infrastruktur N26 Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen, d…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
IFG-Antrag vom 29.12.2016 - technische Infrastruktur N26
Datum
3. Januar 2017 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen, dass Ihr IFG Antrag hier am 29.12.2016 elektronisch eingegangen ist. Es dürfte sich bei der Antwort um eine einfache Auskunft handeln, bei der keine Gebühr anfällt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.12.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie mei…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.12.2016
Datum
6. Januar 2017 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
316,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie meine Antwort auf Ihren IFG-Antrag elektronisch vorab. Mit freundlichen Grüßen