Technische Maßnahmen zur Verhinderung von unerwünschtem Informationsfluss aus dem TTIP-Leseraum sowie Protokollierung

Eine Liste aller technischen Maßnahmen, die an den Computer-Leseplätzen des neu eingerichteten TTIP-Leseraums installiert sind, um die Leseaktivitäten der zugangsberechtigten Personen zu protokollieren und/oder unerwünschte Vervielfältigung der Texte zu verhindern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Technische Maßnahmen zur Verhinderung von unerwünschtem Informationsfluss aus dem TTIP-Leseraum sowie Protokollierung [#14372]
Datum
28. Januar 2016 23:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller technischen Maßnahmen, die an den Computer-Leseplätzen des neu eingerichteten TTIP-Leseraums installiert sind, um die Leseaktivitäten der zugangsberechtigten Personen zu protokollieren und/oder unerwünschte Vervielfältigung der Texte zu verhindern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 28.01.2016 Sehr geehrtxx xxxxxxxxxxxxx, mit der Mail vom 28.01.2016 haben Sie unter Berufung auf…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.01.2016
Datum
15. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtxx xxxxxxxxxxxxx, mit der Mail vom 28.01.2016 haben Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beantragt, Ihnen einen Liste aller technischen Maßnahmen zuzusenden, die an den Computer-Leseplätzen des neu eingerichteten TTIP-Leseraums installiert sind, um die Lesekativitäten der zugangsberechtigten Personen zu protokollieren und/oder unerwünschte Vervielfältigung der Texte zu verhindern. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß §1 Abs. 1 S. 1 IFG besteht im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht: Eine separate Liste im Sinne Ihres Antrags zu den technischen Maßnahmen im TTIP-Raum liegt im BMWi nicht vor. Das BMWi hat eine Dokumentation über technische Absicherung im TTIP-Raum erstelllt. Diese Dokumentation ist jedoch als Verschlusssache eingestuft, sodass eine Offenlegung nach §3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen ist. Folgende Auskunft kann ich Ihnen allerdings geben: Die Computer-Leseplätze gestatten weder den Ausdruck von Dokumenten noch ein Kopieren auf fremde Datenträger. Alle Schnittstellen wurden entweder abgeschaltet oder entsprechend gesichert. Die Rechnr werden zudem nach einer vom BSI zugelassenen Methode verschlüsselt. Rechtshilfebelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschafts und Energie Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen