Technische Probleme Beschwerdeformular

Jegliche Dokumente bezüglich des technischen Problems mit dem Beschwerdeformular.
(Im Bezug auf: https://www.lfd.niedersachsen.de/fortbildung_informationsmaterial/onlinebeschwerde/beschwerdeformular--mitteilung-ueber-einen-datenschutzversto-164618.html )

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Dokumente …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Technische Probleme Beschwerdeformular [#52953]
Datum
28. Januar 2019 23:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2019 23:34
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.01.2019. Die Landesbeauftragte für den…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Technische Probleme Beschwerdeformular [#52953]
Datum
4. Februar 2019 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.01.2019. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ist weder informationspflichtige Stelle iSv § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz noch iSv § 2 Abs. Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Ein Anspruch auf Herausgabe von Dokumenten bzgl. "des technischen Beschwerdeformulars" besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.1. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, das…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Technische Probleme Beschwerdeformular [#52953]
Datum
25. Februar 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.1. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen keine Aktenauskunft gewährt werden kann. Als Bürgeranfrage betrachtet, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ursache für den Datenverlust war eine Verkettung von Fehlern: Anfang Dezember wurde von unserem IT-Dienstleister ein Update für den Formularservice aufgespielt. Durch dieses Update funktionierte die Kommunikation zwischen dem Formularservice und unserem Mailservice nicht mehr. User, die ein Formular zum Einreichen einer Beschwerde bzw. zur Meldung einer Datenpanne abschickten, bekamen zwar eine Bestätigung, die eingegebenen Daten kamen aber nicht bei uns an. Da der Formularservice die Daten sofort nach der vermeintlichen Übergabe an den Mailservice löscht, gingen bedauerlicherweise die Eingaben zwischen dem 6.12.18 und dem 21.1.19 unwiederbringlich verloren. Zumindest gingen dadurch aber auch keine Daten an unberechtigte Dritte. Der Formularservice gab zwar einen Fehlercode zurück. Dieser wurde aber aufgrund eines Programmierfehlers nicht weiter bearbeitet. Letztlich wurde der Fehler von Mitarbeitern der LfD bemerkt. Jeder User, der ein Formular abschickt, erhält zusammen mit der Bestätigung ein Aktenzeichen. Auf dieses kann er sich bei Nachfragen zu seiner Eingabe berufen. Diese Aktenzeichen wurden vom Formularservice weiterhin vergeben. Durch die fehlende Übergabe an den Mailservice wurden aber keine passenden Gegenstücke bei der LfD angelegt. Als nach den Feiertagen eine Nachfrage zu einem Aktenzeichen bei der LfD einging, das es dort aufgrund des Fehlers nicht gab, gingen wir der Ursache nach und konnten so den Fehler ausfindig machen. Wir arbeiten derzeit zusammen mit unserem IT-Anbieter an einer Lösung. Zwischenzeitlich haben wir die beiden betroffenen Online-Formulare vom Netz genommen. Eingaben können an uns per E-Mail, Brief oder Fax gerichtet werden. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf unserer Website. Mit freundlichen Grüßen