Technologie-Standort Deutschland im Kontext von PRISM-Aktivitäten

Nach Medienberichten, bspw. "Surfen unter NSA-Aufsicht: Ist PRISM besorgniserregend? 17.06.2013 sind die s.g. Intelligence-Systeme wie PRISM für Industriespionage geeignet. Ich bitte ich um Zusendung von Akten, die Auskunft darüber geben können, ob und welche Maßnahmen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ergriffen oder plant, um angesichts von PRISM-Aktivitäten das know-how, die Geschäftsgeheimnisse der deutschen Unternehmen, des Technologie-Standorts Deutschland zu schützen.

1. Surfen unter NSA-Aufsicht: Ist PRISM besorgniserregend? 17.06.2013 - http://www.zdnet.de/88158822/ist-prism-besorgniserregend/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2013
  • Frist
    26. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Medienberic…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Technologie-Standort Deutschland im Kontext von PRISM-Aktivitäten
Datum
24. Juni 2013 19:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Medienberichten, bspw. "Surfen unter NSA-Aufsicht: Ist PRISM besorgniserregend? 17.06.2013 sind die s.g. Intelligence-Systeme wie PRISM für Industriespionage geeignet. Ich bitte ich um Zusendung von Akten, die Auskunft darüber geben können, ob und welche Maßnahmen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ergriffen oder plant, um angesichts von PRISM-Aktivitäten das know-how, die Geschäftsgeheimnisse der deutschen Unternehmen, des Technologie-Standorts Deutschland zu schützen. 1. Surfen unter NSA-Aufsicht: Ist PRISM besorgniserregend? 17.06.2013 - http://www.zdnet.de/88158822/ist-prism-besorgniserregend/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Technologie-Standort Deutschland im Konte…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfrage: Technologie-Standort Deutschland im Kontext von PRISM-Aktivitäten
Datum
27. Juli 2013 08:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Technologie-Standort Deutschland im Kontext von PRISM-Aktivitäten" vom 24.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für den Bereich Wirtschaftsschutz i.S.d. Bekämpfung von Wirtschaftsspionage…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Technologie-Standort Deutschland im Kontext von PRISM-Aktivitäten
Datum
29. Juli 2013 18:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für den Bereich Wirtschaftsschutz i.S.d. Bekämpfung von Wirtschaftsspionage, d.h. der staatlich gelenkten oder gestützten, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Unternehmen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern federführend zuständig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzt sich jedoch generell für die IT-Sicherheit kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) ein. Insoweit wurde 2011 die Task Force "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" eingerichtet. Im Rahmen der Task Force werden KMU für das Thema IT-Sicherheit sensibilisiert und mithilfe geeigneter Multiplikatoren beim sicheren IKT-Einsatz unterstützt. Aktuell wird gemeinsam mit den Steuerkreismitgliedern der Task Force ein "10 Punkte Papier für einen sicheren Umgang mit Unternehmensdaten im Internet" erarbeitet, das in Kürze auf der Internetseite der Task Force www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de veröffentlicht werden soll. Dort finden sich auch allgemeine Hilfen; insbesondere durch den "Navigators" erhalten KMU Hinweise auf kostenlose Informationen zu sie konkret interessierenden Themen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marta Kujawa ________________________ Referat VIA6 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmwi.de