Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw.

ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden.

Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig.
Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals.

Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient").

Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich.

Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend.

Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung.

Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen.

P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ALLE Information…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#18464]
Datum
21. Oktober 2016 16:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden. Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig. Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals. Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient"). Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich. Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend. Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung. Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen. P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Bundesministerium der Justiz
Z B 7 - zu: 1451/6II - Z3 1002/2016 Sehr geehrter Müller, für Ihr Anliegen federführend zuständig ist das Bunde…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#18464]
Datum
24. Oktober 2016 16:11
Status
Warte auf Antwort
Z B 7 - zu: 1451/6II - Z3 1002/2016 Sehr geehrter Müller, für Ihr Anliegen federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit. Ich habe Ihren Antrag daher Ihrem Wunsche entsprechend per E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort und Weiterleitung meiner Anfrage an das BMG. Da aber sowoh…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#18464]
Datum
19. Januar 2017 08:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort und Weiterleitung meiner Anfrage an das BMG. Da aber sowohl das zuständige BMG https://fragdenstaat.de/anfrage/technologiefolgenabschatzung-egesundheitskarte-telematikinfrastruktur-epatientenakte-usw-2/ als auch der normalerweise mit solchen Fragestellungen beauftragte Ethikrat https://fragdenstaat.de/anfrage/technologiefolgenabschatzung-egesundheitskarte-telematikinfrastruktur-epatientenakte-usw/ diesbezüglich nicht tätig waren und es auch nicht beabsichtigen, wende ich mich wieder an Sie als obersten Vertreter der Verbraucher, hier der Patienten. 1) Überprüfen Sie bitte Ihr Tätigkeitwerden bei dieser Fragestellung nochmals, bei der es um nicht weniger als die Verhinderung des "Gläsernen Patienten" geht. 2) Welche höherrangigen Behörden, evtl. auf EU-Ebene, können hier für die Bürgerinteressen eintreten? Ein öffentlicher Diskurs in der Breite findet seit Beginn der Planungen und Weiterentwiclungen bisher NICHT statt?" Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 18464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller