Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ihnen am 24.10.2016 meine nachfolgende Anfrage gemäß IFG wegen Ihrer Zuständigkeit zur Beantwortung weitergeleitet. Auf diesem nicht beabsichtigten "Umweg" ist bisher leider noch keine Antwort eingegangen.

Damit Ihnen eine Beantwortung direkt möglich ist und Ihre Antwort in diesem IFG-Portal auch direkt Ihrem Ministerium zugeordnet ist, bitte ich um Antwort aufgrund dieses Vorgangs.

Hier meine gestellte IFG-Anfrage:

ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden.

Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig.
Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals.

Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient").

Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich.

Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend.

Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung.

Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen.

P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik in Deutschland haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2016
  • Frist
    7. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesminist…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#19513]
Datum
6. Dezember 2016 14:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ihnen am 24.10.2016 meine nachfolgende Anfrage gemäß IFG wegen Ihrer Zuständigkeit zur Beantwortung weitergeleitet. Auf diesem nicht beabsichtigten "Umweg" ist bisher leider noch keine Antwort eingegangen. Damit Ihnen eine Beantwortung direkt möglich ist und Ihre Antwort in diesem IFG-Portal auch direkt Ihrem Ministerium zugeordnet ist, bitte ich um Antwort aufgrund dieses Vorgangs. Hier meine gestellte IFG-Anfrage: ALLE Informationen im derzeit noch solidarischen Gesundheitswesen sollen aufgrund gesetzlicher Regelungen und Projekte (elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematikinfrastruktur (TI), Medikationsplan, elektronische Patientenakte usw.) in absehbarer Zeit digital erhoben, gespeichert, genutzt und ggfls. auch weitergegeben werden. Mit der zentralen und/oder auch teilweise dezentralen Speicherung auf fremden Servern (Cloud) sowie mit dem aufgeblähten und sehr komplexen Technikapparat, den nur die Beteiligten selbst noch verstehen und den immer mehr Beteiligten bzw. Zugriffsberechtigten, wächst auch das Missbrauchspotential gewaltig. Die geplante Einbindung mobiler Endgeräte vervielfacht dieses Missbrauchspotential nochmals. Die Missbrauchsfolgen dürften alles bisher in dieser Hinsicht bereits geschehene weit übertreffen ("Gläserner Patient"). Eine demokratische Kontrolle dieser Entwicklungen und "Auswüchse" ist dann nicht mehr möglich. Eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung dieser Planungen und Projekte ist vielleicht in Ihrem Hause schon vorliegend. Ich bitte dann um deren elektronische Zusendung. Sollte eine UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Erstellung und Zustellung einer solchen. P.S. Sollten Sie Kenntnisse über die Existenz bereits vorhandener Technologiefolgenabschätzungen zur vorgenannten Thematik in Deutschland haben, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller, zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde. Hier wa…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Technologiefolgenabschätzung eGesundheitskarte + Telematikinfrastruktur + ePatientenakte usw. [#19513]
Datum
23. Dezember 2016 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde. Hier war in den letzten Wochen "Hochbetrieb". Wie Ihnen bereits in anderem Zusammenhang mitgeteilt wurde, ist für ablehnende IFG-Bescheide, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein müssen, sowie für solche, bei denen ein Gebühren- oder Auslagenbescheid ergeht, eine Postadresse des Absenders erforderlich. Da hier ein ablehnender Bescheid erfolgen würde, bitte ich Sie, mir Ihre Postadresse mitzuteilen, falls Sie auf einem förmclihen IFG-Bescheid bestehen. Senden Sie die Postadresse bitte an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Unabhängig davon kann ich Ihnen mitteilen, dass die elektronische Gesundheitskarte und der Aufbau der Telematikinfrastruktur dazu dienen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die bessere Verfügbarkeit medizinischer Daten unterstützt die Therapie durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin und ermöglicht eine optimale, an der umfassenden Kenntnis der gesundheitlichen Vorgeschichte und der aktuellen medizinischen Befunde des Patienten orientierte Behandlung. Es ist ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass medizinische Daten nur mit Zustimmung der Patienten gespeichert werden. Für die Organisation der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau der Telematikinfrastruktur sind die Spitzenverbände der Selbstverwaltung verantwortlich. Sie haben hierzu die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik GmbH) gegründet. Aufgabe der gematik ist es insbesondere, die technischen Vorgaben, einschließlich eines Sicherheitskonzeptes zu erstellen, Inhalt und Struktur der Datensätze festzulegen sowie die notwendigen Test- und Zertifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eng in die Arbeiten einbezogen. Die von Ihnen angesprochene "UNABHÄNGIGE Technologiefolgenabschätzung" liegt hier nicht vor und kann daher auch nicht auf der Grundlage des IFG übersandt werden. Die Erstellung und Zustellung einer solchen ist nicht vorgesehen. Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtstage und ein gutes Jahr 2017! Mit freundlichen Grüßen