Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI

Laut Bundesdatenschutzgesetz BDSG bzw.
Datenschutzgrundverordnung DSGVO
muss bei risikobehafteten Technologien eine Alte Vorabkontrolle bzw. neue Folgenabschätzung durchgeführt werden.

Für die oben genannten Projekte wurde dieses anscheinend bisher NICHT durchgeführt.

Siehe dazu die bereits vorliegenden Anfragen an diverse Beteiligte
https://fragdenstaat.de/suche/?q=technologiefolgenabsch%C3%A4tzung

Senden Sie mir bitte für die oben genannten Projekte die Alte Vorabkontrolle bzw. neue Folgenabschätzung zu.

Sollten Ihnen diese NICHT vorliegen, so bitte ich um die Nennung der zuständigen, dh. verantwortlichen Stelle für die Durchführung bzw. deren vorgesetzter Stelle

Quelle:
https://www.datenschutz-notizen.de/datenschutz-grundverordnung-datenschutz-folgenabschaetzung-konsultation-1414608/

https://www.datenschutz-notizen.de/datenschutz-grundverordnung-datenschutzmanagement-teil-1-0413814/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • 2 Follower:innen
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Bundesdaten…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI [#28670]
Datum
6. April 2018 13:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bundesdatenschutzgesetz BDSG bzw. Datenschutzgrundverordnung DSGVO muss bei risikobehafteten Technologien eine Alte Vorabkontrolle bzw. neue Folgenabschätzung durchgeführt werden. Für die oben genannten Projekte wurde dieses anscheinend bisher NICHT durchgeführt. Siehe dazu die bereits vorliegenden Anfragen an diverse Beteiligte https://fragdenstaat.de/suche/?q=technologiefolgenabsch%C3%A4tzung Senden Sie mir bitte für die oben genannten Projekte die Alte Vorabkontrolle bzw. neue Folgenabschätzung zu. Sollten Ihnen diese NICHT vorliegen, so bitte ich um die Nennung der zuständigen, dh. verantwortlichen Stelle für die Durchführung bzw. deren vorgesetzter Stelle Quelle: https://www.datenschutz-notizen.de/datenschutz-grundverordnung-datenschutz-folgenabschaetzung-konsultation-1414608/ https://www.datenschutz-notizen.de/datenschutz-grundverordnung-datenschutzmanagement-teil-1-0413814/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI [#28670]
Datum
8. Mai 2018 09:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI“ vom 06.04.2018 (#28670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 28670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 06.04.2018 Sehr geehrter Herr Müller, anbei die Antwort auf Ihre Eingabe vom 06.04.2018 Mit fre…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 06.04.2018
Datum
16. Mai 2018 09:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
742,4 KB
Sehr geehrter Herr Müller, anbei die Antwort auf Ihre Eingabe vom 06.04.2018 Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
AW: Ihre Eingabe vom 06.04.2018 [#28670] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre "Antwort." …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 06.04.2018 [#28670]
Datum
16. Mai 2018 10:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre "Antwort." Wie Sie wahrscheinlich aus der verlinkten Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/technologiefolgenabschatzung-egesundheitskarte-telematikinfrastruktur-epatientenakte-usw-2/ wissen, will das zuständige Gesundheitsministerium NICHT seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Ihr Hinweis, mich in dieser Angelegenheit nochmals an das Gesundheitsministerium zu wenden, ist, wie Sie selbst mit Sicherheit auch wissen, nicht zielführend und würde nur unsinnig FÜR NICHTS weitere Ressourcen verbrauchen. Ich bitte Sie deshalb, Ihrer Aufgabe als zuständige Aufsichtsbehörde für u.a. dieses Ministerium gerecht zu werden, und die Einhaltung bestehender Gesetze (BDSG) bzw. zukünftiger Gesetze (DSGVO) "einzufordern." Nachfolgend den aus Ihrer PDF-befreiten Antworttext: BETREFF Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI [#28670] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Eingabe vom 06.04.2018 danke ich Ihnen. Ich bitte um Nachsicht wegen der verspäteten Antwort, aber auf Grund von krankheitsbedingten Abwesenheiten ist Ihre Eingabe leider liegen geblieben. Ich bitte dies zu entschuldigen. Sie bitten um Übersendung der Vorabkontrolle bzw. d er Folgenabschätzung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist sowohl für die Vorabkontrolle als auch die Folgenabschätzung n icht die Aufsichtsbehörde zuständig, sondern der Verantwortliche für das Verfahren. Mir liegen die Dokumente nicht vor. Wenden Sie bitte an die verantwortliche n Stellen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK), wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesund- heit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ernestus Mit freundlichem Gruß Anfragenr: 28670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
Re: AW: Ihre Eingabe vom 06.04.2018 [#28670] Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte zur Thematik Tec…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Re: AW: Ihre Eingabe vom 06.04.2018 [#28670]
Datum
6. August 2018 11:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte zur Thematik Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI Ihren Schriftverkehr mit dem Gesundheitsministerium seit Anfang 2018. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 28670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK Sehr geehrter Herr Müller, entsprechend Ihrem IFG Antrag in der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK
Datum
17. September 2018 14:38
Status
Warte auf Antwort
66,8 KB
Sehr geehrter Herr Müller, entsprechend Ihrem IFG Antrag in der Anlage der Schriftverkehr Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670] Nachfolgend den aus Ihrer PDF-befreiten Antworttext…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670]
Datum
18. September 2018 07:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nachfolgend den aus Ihrer PDF-befreiten Antworttext: BfDI Ministerialdirektor Jürgen H. Müller Leitender Beamter An gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1 53123 Bonn BETREFF Datenschutz Bonn, 19.07.2018 HIER Datenschutzfolgeabschätzung für die Telematikinfra struktur (TI) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der geplanten Aufnahme des Online-Betriebes über die Telematikinfrastruktur (TI) stellen sich auch weitere Fragen, insbesondere die Frage, wer die Verpflichtung der Datenschutz- Folgeabschätzung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übernimmt. Nach Art. 35 Abs. 1 (DSGVO) ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) grundsätzlich immer dann durchzuführen, wenn die „Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat“. Sie ist vorab durch den „Verantwortlichen“ durchzuführen und bei Bedarf vor zulegen. Hinsichtlich der Verpflichtungen von Ärzten zur Durchführung einer DSFA habe ich mich bereits geäußert. Die Systemgrenze sehe ich beim Konnektor in der Arztpraxis. Für die TI und den weiteren Komponenten (Fachmodulen) ist nunmehr festzulegen, wer hierfür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist . Bei der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für die eGK und der TI waren die Bestimmungen der DSGVO noch nicht bekannt. Mit dem Anwendungsbeginn der DSGVO zum 25.05.2018 sind die Regelungen gleichwohl umzusetzen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, wer Ihrer Meinung nach • Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Telematikinfrastruktur ist • Verantwortlicher für die notwendigen Fachmodule ist und • wo die Systemgrenze zwischen TI und Fachmodul Ihrer Meinung nach zu ziehen ist. Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Anfragenr: 28670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670]
Datum
7. Oktober 2018 12:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort vom 17.09.2018. Ich bitte allerdings nicht nur um 1) die Nennung der/des Verantwortlichen für alle im Rahmen der eGK und TI erforderlichen DSFAs, sondern auch um 2) die Zusendung der jeweiligen DSFAs sowie 3) um die Überprüfungsergebnisse Ihrer Behörde zu allen erforderlichen DFSAs. 4) Senden Sie mir bitte zeitnah den kompletten Schriftverkehr, der nach Ihrem Schreiben vom 19.07.2018 zwischen Ihrer Behörde und dem BMG sowie der gematik GmbH sowie umgekehrt stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 28670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670] Sehr geehrter Herr Müller, nochmals zur Klarheit: …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670]
Datum
16. Oktober 2018 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, nochmals zur Klarheit: 1. Es liegen mir keine DSFA vor! (diese müssen auch nicht gemeldet und/oder übermittelt werden!) 2. Sobald - beispielsweise für die TI und eGK eine vorliegt - werde ich Sie Ihnen zusenden 3. Sie haben den kompletten Schriftverkehr in der Sache vorliegen Mit freundlichen Grüßen