Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI
Laut Bundesdatenschutzgesetz BDSG bzw.
Datenschutzgrundverordnung DSGVO
muss bei risikobehafteten Technologien eine Alte Vorabkontrolle bzw. neue Folgenabschätzung durchgeführt werden.
Für die oben genannten Projekte wurde dieses anscheinend bisher NICHT durchgeführt.
Siehe dazu die bereits vorliegenden Anfragen an diverse Beteiligte
https://fragdenstaat.de/suche/?q=techno…
Senden Sie mir bitte für die oben genannten Projekte die Alte Vorabkontrolle bzw. neue Folgenabschätzung zu.
Sollten Ihnen diese NICHT vorliegen, so bitte ich um die Nennung der zuständigen, dh. verantwortlichen Stelle für die Durchführung bzw. deren vorgesetzter Stelle
Quelle:
https://www.datenschutz-notizen.de/date…
https://www.datenschutz-notizen.de/date…
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. April 2018
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8. Mai 2018
-
2 Follower:innen
- Von
- Kevin Müller
- Betreff
- Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI [#28670]
- Datum
- 6. April 2018 13:42
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kevin Müller
- Betreff
- AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK - Telematikinfratsruktur TI [#28670]
- Datum
- 8. Mai 2018 09:52
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre Eingabe vom 06.04.2018
- Datum
- 16. Mai 2018 09:30
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kevin Müller
- Betreff
- AW: Ihre Eingabe vom 06.04.2018 [#28670]
- Datum
- 16. Mai 2018 10:42
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kevin Müller
- Betreff
- Re: AW: Ihre Eingabe vom 06.04.2018 [#28670]
- Datum
- 6. August 2018 11:29
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK
- Datum
- 17. September 2018 14:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kevin Müller
- Betreff
- AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670]
- Datum
- 18. September 2018 07:41
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kevin Müller
- Betreff
- AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670]
- Datum
- 7. Oktober 2018 12:25
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Technologiefolgenabschätzung Gesundheitskarte eGK [#28670]
- Datum
- 16. Oktober 2018 09:56
- Status
- Warte auf Antwort
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dieser Schriftwechsel liegt ja nun schon 14 Monate zurück.
Haben Sie nochmal irgendetwas gehört?
Ich bin Petent einer Bundestagspetition zu TI und ePA, und interessiere mich daher sehr für die Haltung des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Andreas Meißner