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Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den Teil A von dem ÄD -Gutachten vom
30.11.2016
27.08.2015
12.06.2013
12.11.2012

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Teil A von dem ÄD -Gutac…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes [#181138]
Datum
23. Februar 2020 04:32
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Teil A von dem ÄD -Gutachten vom 30.11.2016 27.08.2015 12.06.2013 12.11.2012 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181138 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienste…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes [#181138]
Datum
16. Mai 2020 13:57
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes“ vom 23.02.2020 (#181138) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine Damen und Herren, ich fordere Sie und Bitte höflich letztmalig mir die Unterlagen, zuzusenden. Ab dem 01.06.2020 bin ich in der FK Ruhleben Freudenholm der Diakonie im Bösweg? Bösdorf zur stationären Aufnahme terminiert. Heute bin ich im 2.ten Tag in der Entgiftung vom Alkohol, bei mir Zuhause, es läuft eine DMSO Behandlung, parallel, am 2. Tag. Ich reguliere mich mit THC/CBD selbst bis zum 17.05.2020 noch in Notkompetenz als RettAss. Zum o.g. Datum bin ich unter Anweisung meiner Heilpraktikerin tägl. Betreut und im Gespräch. Es ist mir nicht möglich, bei Ihnen vorbeizukommen, persönlich, bis heute. Ich bin berentet jetzt verlängert bis 2023 aktuell 2024? gleich. Bis zum letzten Freitag im Mai im Karolinenkoog 25774, Bahnhofstrasse. 6 postalisch zu erreichen. Einschreiben möglich, als Vorschlag, per Einschreiben mit Unterschrift / Ausweis in der FK- Ruhleben ab dem 01.06.2020 10:00h Aufnahmetag, Ich setze Ihnen eine letzte Frist bis zum 06.06.2020 letzte Möglichkeit, Herr Björn Schmidtke, mein z.Zt. gestzl. Betreuer beim Betreuungsverein Meldorf in Meldorf. Dieser besitzt jedoch keine Gesundheitsfürsorge und ist nicht bereit aufgrund dessen die Post für mich abzuholen (Er besitzt eine Kopie meines Personalausweises). Ich wünsche Ihnen Alles erdenkliche nur Gute, persönlich sehen Wir UNS nicht wieder, ich bin raus aus dem System und persönlich mache ich Ihnen auch keinen Vorwurf. Ich bearbeite zukünftig und beende die Lebenslinie aus dem Therapieinhalt der Langzeitentwöhnungsbehandlung in 2009 an diesem Ort. Zuletzut 04/2017. Ich benötige dieses Wissen, für meinen Frieden und Abschlauß auch im Rahmen der Traumafolgestörung bei emotionaler Abhängigkeit bei Frau Verena König, als meiner TRaumaspezialistin. Start 08.2020. Viele Dank Herr Bergmann, ein RA aus Heide, vertritt mich seit dem 15.05.2020 in einer SGB12 Angelegenheit, ich würde Ihn andernfalls bitten sich darum zu bemühen, das würde ich jedoch gerne vermeiden. mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Gottes Segen, erstmal &Danke für AllES 33343 436972 JM JesusMatrix Anfragenr: 181138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181138 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes“ vom 23.…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
AW: Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes [#181138]
Datum
16. Mai 2020 13:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Teil A des med. Gutachten des ärztlichen Dienstes“ vom 23.02.2020 (#181138) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181138 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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