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Teil II Bundesverfassungsgericht Gerichtsverwaltung. Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -“

Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , der unzulässige Herleitung eines Soll-Wertes (notwendiger Bedarf) aus einer Ist-Größe (statistisch durchschnittliche Ausgabe) , dies war auch allen involvierten Politikern und Sachverständigen allerspätestens seit der 41. Bundestagsausschuss-Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2010 bereits bekannt, seit wann dem Bundesverfassungsgericht ?

Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , der grundsätzliche Nichteignung der Statistikmethode zuzüglich weiterer unberücksichtigter, Tatsachen verzerrender Nebenbedingungen, dass diese dazu führt , dass der überwiegenden Zahl der verschiedenen Bedarfspositionen eine zu geringe, teils sogar erheblich zu geringe, finanzielle Ausstattung gegenübersteht.
Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes, das seitens des Gesetzgebers regelmäßig vermieden, die Bestandteile des Hartz IV-Regelbedarfs positionsgenau zu veröffentlichen?.
Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , dass die EVS-Statistik schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell wissenschaftlich garnicht nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzmi-nimum zu ermitteln?

Die Aufbewahrung von Gerichtsakten nach Abschluss des Verfahrens stellt laut eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung dar. "Die Aufbewahrung und Verwaltung von Gerichtsakten nach Abschluss eines Verfahrens, der Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Spruchkörpers des Ersten Senats Bundesverfassungsgericht , der mit ihm befasst war, sondern der Gerichtsverwaltung.

"Wie wird Lüge gesteigert", fragen witzelnd die einen und erwarten darauf die Antwort: "Notlüge – gewöhnliche Lüge – Statistik."

Andere verteufeln sie als Werkzeug der Manipulation. Warum?

Hauptsächlich deshalb, weil bei ihrer Anwendung gelegentlich Zusammenhänge sichtbar werden, die wir nicht wahrhaben möchten.

Mensch muss erheblich kritisieren, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 diese Methode EVS überhaupt als prinzipiell zulässig erachtet hat, der Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 diser gefolgt sei, zumal es bereits umso befremdlicher war es, wenn offiziell seitens der Bundesregierung, des BMAS sowie weiterer verantwortlicher Politiker kontinuierlich und in wissenschaftlich in Unsinn behauptet wird, dass der mittels der EVS-Statistikmethode ermittelte Wert die Höhe des Existenzminimums sei.
Fachlich wissenschaftlich gesehen einfach nur Grotten schlecht sowas in die Welt zusetzen
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil vom 9.Februar 2010 bereits völlig außerstande gesehen, die Richtigkeit (oder Unrichtigkeit) der Regelsatzhöhe aufgrund der mangelnden Transparenz bewerten zu können und aus diesem Grund für die Neuberechnung ein transparentes und damit nachvollziehbares Zustandekommen gefordert.
Das Verfahren hat sich in keinster Weise verbessert

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  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus wel…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Teil II Bundesverfassungsgericht Gerichtsverwaltung. Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -“ [#181375]
Datum
25. Februar 2020 22:38
An
Bundesverfassungsgericht
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , der unzulässige Herleitung eines Soll-Wertes (notwendiger Bedarf) aus einer Ist-Größe (statistisch durchschnittliche Ausgabe) , dies war auch allen involvierten Politikern und Sachverständigen allerspätestens seit der 41. Bundestagsausschuss-Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2010 bereits bekannt, seit wann dem Bundesverfassungsgericht ? Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , der grundsätzliche Nichteignung der Statistikmethode zuzüglich weiterer unberücksichtigter, Tatsachen verzerrender Nebenbedingungen, dass diese dazu führt , dass der überwiegenden Zahl der verschiedenen Bedarfspositionen eine zu geringe, teils sogar erheblich zu geringe, finanzielle Ausstattung gegenübersteht. Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes, das seitens des Gesetzgebers regelmäßig vermieden, die Bestandteile des Hartz IV-Regelbedarfs positionsgenau zu veröffentlichen?. Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , dass die EVS-Statistik schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell wissenschaftlich garnicht nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzmi-nimum zu ermitteln? Die Aufbewahrung von Gerichtsakten nach Abschluss des Verfahrens stellt laut eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung dar. "Die Aufbewahrung und Verwaltung von Gerichtsakten nach Abschluss eines Verfahrens, der Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Spruchkörpers des Ersten Senats Bundesverfassungsgericht , der mit ihm befasst war, sondern der Gerichtsverwaltung. "Wie wird Lüge gesteigert", fragen witzelnd die einen und erwarten darauf die Antwort: "Notlüge – gewöhnliche Lüge – Statistik." Andere verteufeln sie als Werkzeug der Manipulation. Warum? Hauptsächlich deshalb, weil bei ihrer Anwendung gelegentlich Zusammenhänge sichtbar werden, die wir nicht wahrhaben möchten. Mensch muss erheblich kritisieren, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 diese Methode EVS überhaupt als prinzipiell zulässig erachtet hat, der Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 diser gefolgt sei, zumal es bereits umso befremdlicher war es, wenn offiziell seitens der Bundesregierung, des BMAS sowie weiterer verantwortlicher Politiker kontinuierlich und in wissenschaftlich in Unsinn behauptet wird, dass der mittels der EVS-Statistikmethode ermittelte Wert die Höhe des Existenzminimums sei. Fachlich wissenschaftlich gesehen einfach nur Grotten schlecht sowas in die Welt zusetzen Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil vom 9.Februar 2010 bereits völlig außerstande gesehen, die Richtigkeit (oder Unrichtigkeit) der Regelsatzhöhe aufgrund der mangelnden Transparenz bewerten zu können und aus diesem Grund für die Neuberechnung ein transparentes und damit nachvollziehbares Zustandekommen gefordert. Das Verfahren hat sich in keinster Weise verbessert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181375 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
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Datum
25. Februar 2020 22:38
Status
Warte auf Antwort
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