TEIL IV IFG BUND ein vertretbares Töten, von Hirntoten? "
Ist dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt ;
dem hehren Ziel der Lebensrettung todkranker Menschen verpflichtet, darf ein Hirntoter bei einer Multiorgan- und Gewebespende von Kopf bis Fuß in einzelne Teile komplett zerlegt werden – zunächst in bis zu acht Organe und anschließend im Zuge der Gewebespende in weitere Fragmente (Knochen, Sehnen, Knorpel, Blutgefäße)Auch die Hirntoddiagnostik unterscheidet sich drastisch von der Durchführung und den Kriterien der ärztlichen Todesfeststellung, die bei etwa 99,75 Prozent der Verstorbenen weiterhin rechtsverbindlich sind. Die Prüfung der Zeichen des Todes (z.B. Leichenblässe, Totenflecke, Fäulnis) kann erst erfolgen, nachdem ein Mensch gestorben ist. Demgegenüber gelten Komapatienten vor und während der Hirntoduntersuchung als lebendig. In dieser Phase genießen sie alle Schutzrechte von Lebenden. Dennoch dürfen die Hirntoddiagnostik und die sich damit verbindende Organgewinnung ohne vorherige ärztliche Aufklärung und Einverständniserklärung durchgeführt werden, obwohl allein die Hirntoduntersuchung mit Körperverletzungen durch vielfache Provokationen, vor allem bei der Funktionsprüfung des Hirnstamms, verbunden ist: z.B. heftige Schmerzreize (wie Stich in den Trigenimusnerv), Eiswasserspülung der äußeren Gehörgänge, Reizung des Atemzentrums (Apnoe-Test), des Bronchialraums oder festes Drücken der Augäpfel. Schließlich sind die Zeichen des Todes in nur einem Organ (Gehirn) lokalisiert und von denen des Lebens (lebender Körper) genau abzugrenzen, gleichzeitig aber miteinander zu verbinden. Entsprechend schreibt die Hirntodfeststellung zahllose Abstraktionsschritte vor.
Selbst der nicht beobachtbare Todeseintritt wird mit der Uhrzeit der letzten geleisteten Unterschrift des zweiten Hirntoddiagnostikers als bürokratischer Akt fiktiv gleichgesetzt und auf dem Protokollbogen dieser Todesfeststellung bescheinigt
Ist das noch des Menschen würdig Bundesministerium für Gesundheit warum klären Sie die Menschennicht über die Brutalität dessen genau auf ?
Wegen einer politisch verordnete „nachhaltige“ Erhöhung der Zahl von Organspendern
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Datum27. Januar 2020
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29. Februar 2020
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- TEIL IV IFG BUND ein vertretbares Töten, von Hirntoten? " [#177351]
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