TEIL IV IFG BUND Gibt es in philosophisch-moralischer Dimension nun 2020 ein vertretbares Töten, von Hirntoten? "
Die Operationslogik einer Organspende zwingt zur Aufgabe von Grundsätzen des Hospizgedankens, der Medizinethik, Palliativmedizin, Pietät und der Totenfürsorge. Pietät (lat. pietas; ‚dankbare Liebe’) beinhaltet zwei Aspekte: einen würdevollen Umgang mit den Toten, der in dem Recht auf Totenruhe gesetzlich verankert ist und eine von Dritten zu respektierende Tabuzone einräumt.[
Aus diesem Totenrecht leitet sich das Strafdelikt der Leichenschändung ab
Die Organgewinnung hingegen ist dem hehren Ziel der Lebensrettung todkranker Menschen verpflichtet und gänzlich anders motiviert –, doch eine uneingeschränkte Multiorgan- und Gewebespende erlaubt die Sektion eines ‚hirntoten’ Patienten von Kopf bis Fuß.
Es ist wenig erstaunlich, dass Anästhesisten und das Pflegefachpersonal, das eine Explantation von Anfang bis Ende miterlebt, sich besonderen seelischen Belastungen ausgesetzt fühlt, bei Säuglingen und Kleinkindern ganz besonders. Aber für alle an einer Organ- und Gewebegewinnung beteiligten Berufsgruppen ist diese einzigartig große Operation mit außergewöhnlichen Tabuüberschreitungen verbunden.
Auch die Hirntoddiagnostik unterscheidet sich drastisch von der Durchführung und den Kriterien der ärztlichen Todesfeststellung, die bei etwa 99,75 Prozent der Verstorbenen weiterhin rechtsverbindlich sind. Die Prüfung der Zeichen des Todes (z.B. Leichenblässe, Totenflecke, Fäulnis) kann erst erfolgen, nachdem ein Mensch gestorben ist. Demgegenüber gelten Komapatienten vor und während der Hirntoduntersuchung als lebendig. In dieser Phase genießen sie alle Schutzrechte von Lebenden. Dennoch dürfen die Hirntoddiagnostik und die sich damit verbindende Organgewinnung ohne vorherige ärztliche Aufklärung und Einverständniserklärung durchgeführt werden, obwohl allein die Hirntoduntersuchung mit Körperverletzungen durch vielfache Provokationen, vor allem bei der Funktionsprüfung des Hirnstamms, verbunden ist: z.B. heftige Schmerzreize (wie Stich in den Trigenimusnerv), Eiswasserspülung der äußeren Gehörgänge, Reizung des Atemzentrums (Apnoe-Test), des Bronchialraums oder festes Drücken der Augäpfel. Schließlich sind die Zeichen des Todes in nur einem Organ (Gehirn) lokalisiert und von denen des Lebens (lebender Körper) genau abzugrenzen, gleichzeitig aber miteinander zu verbinden. Entsprechend schreibt die Hirntodfeststellung zahllose Abstraktionsschritte vor. Selbst der nicht beobachtbare Todeseintritt wird mit der Uhrzeit der letzten geleisteten Unterschrift des zweiten Hirntoddiagnostikers als bürokratischer Akt fiktiv gleichgesetzt und auf dem Protokollbogen dieser Todesfeststellung bescheinigt
WElche Auffassung vertritt das Bundesministerium für Gesundheit
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Datum27. Januar 2020
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29. Februar 2020
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