Teileinziehung Schloßplatz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Amtsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 50, Ausgegeben am 9. Dezember 2022, geben Sie Ihre Absicht bekannt, eine Teilfläche des Schloßplatzes im Ortsteil Mitte teileinzuziehen. Sie erwähnen Unterlagen über die Teileinziehung, welche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Ihrer Dienststelle eingesehen werden könnten.
bitte senden Sie mir Folgendes elektronich zu:
-Die oben erwähnten "Unterlagen zur Teileinziehung", die man bei Ihnen vor Ort zu diesem Vorgang einsehen könnte
Bitte beantworten Sie mir abseits dieses Antrags die Frage, weshalb Sie im Amtsblatt nicht erwähnen, ob und wo man diese Information digital abrufen kann. Eine Einsichtnahme vor Ort ist weder zeitgemäß noch allen Menschen möglich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die beabsichtigte Maßnahme durch Beschränkung im Wesentlichen auf Fuß- und Radverkehr unmittelbare Auswirkungen auf Emissionen und Immissionen (wie bspw. Luftschadstoffe und Lärm) hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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