Teileinziehung Schloßplatz

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Amtsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 50, Ausgegeben am 9. Dezember 2022, geben Sie Ihre Absicht bekannt, eine Teilfläche des Schloßplatzes im Ortsteil Mitte teileinzuziehen. Sie erwähnen Unterlagen über die Teileinziehung, welche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Ihrer Dienststelle eingesehen werden könnten.

bitte senden Sie mir Folgendes elektronich zu:

-Die oben erwähnten "Unterlagen zur Teileinziehung", die man bei Ihnen vor Ort zu diesem Vorgang einsehen könnte

Bitte beantworten Sie mir abseits dieses Antrags die Frage, weshalb Sie im Amtsblatt nicht erwähnen, ob und wo man diese Information digital abrufen kann. Eine Einsichtnahme vor Ort ist weder zeitgemäß noch allen Menschen möglich.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die beabsichtigte Maßnahme durch Beschränkung im Wesentlichen auf Fuß- und Radverkehr unmittelbare Auswirkungen auf Emissionen und Immissionen (wie bspw. Luftschadstoffe und Lärm) hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Amtsblatt für …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teileinziehung Schloßplatz [#265237]
Datum
11. Dezember 2022 21:08
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, UIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Amtsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 50, Ausgegeben am 9. Dezember 2022, geben Sie Ihre Absicht bekannt, eine Teilfläche des Schloßplatzes im Ortsteil Mitte teileinzuziehen. Sie erwähnen Unterlagen über die Teileinziehung, welche nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in Ihrer Dienststelle eingesehen werden könnten. bitte senden Sie mir Folgendes elektronich zu: -Die oben erwähnten "Unterlagen zur Teileinziehung", die man bei Ihnen vor Ort zu diesem Vorgang einsehen könnte Bitte beantworten Sie mir abseits dieses Antrags die Frage, weshalb Sie im Amtsblatt nicht erwähnen, ob und wo man diese Information digital abrufen kann. Eine Einsichtnahme vor Ort ist weder zeitgemäß noch allen Menschen möglich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die beabsichtigte Maßnahme durch Beschränkung im Wesentlichen auf Fuß- und Radverkehr unmittelbare Auswirkungen auf Emissionen und Immissionen (wie bspw. Luftschadstoffe und Lärm) hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 265237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265237/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Teileinziehung Schloßplatz“ vom 11.12.2022 (#265237) wurde von Ihn…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Teileinziehung Schloßplatz [#265237]
Datum
23. Januar 2023 09:59
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Teileinziehung Schloßplatz“ vom 11.12.2022 (#265237) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde, möc…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Teileinziehung Schloßplatz [#265237]
Datum
27. Januar 2023 07:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde, möchte ich wie folgt beantworten: Die Rechtsgrundlage für die Teileinziehung einer Teilfläche des Schloßplatzes ist der Bebauungsplan I-219, diesen finden Sie hier: http://mitte.gis-broker.de/bplaene/0101219.jpg# Die Verwaltungsakte für die Teileinziehung steht nicht in digitaler Form zur Verfügung. Die Akte enthält folgende Unterlagen: - den Antrag zur Teileinziehung mit Begründung - Lageplan - Eigentümernachweis - Auszug aus der Karte zum Straßenverzeichnis - die für eine Entscheidung zur Teileinziehung erforderlichen Stellungnahmeersuchen und die eingegangenen Stellungnahmen - die Veröffentlichung der Absicht zur Teileinziehung Gern können Sie einen Termin zur Einsichtnahme in den Räumen des BA Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin unter der Telefonnummer 9018-22781 oder per Email an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> vereinbaren. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Scans der Akte gefertigt und per Email versandt werden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass für eine Akteneinsicht sowie gefertigte Kopien/ Scans gemäß § 16 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Gebühren entsprechend der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Inhaltsbeschreibung der Akte. Bitte senden …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Teileinziehung Schloßplatz [#265237]
Datum
5. Februar 2023 12:08
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Inhaltsbeschreibung der Akte. Bitte senden Sie mir den genannten Inhalt als Scan per E-Mail zu. Bitte beachten Sie den Hinweis auf das Umweltinformationsgesetzt in meinem urpsrünglichen Antrag, welches sich auf die Erhebung von Kosten auswirkt. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 265237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265237/

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie die gewünschten Unterlagen als Scan. Mit freundl…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: WG: Teileinziehung Schloßplatz [#265237]
Datum
16. Februar 2023 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie die gewünschten Unterlagen als Scan. Mit freundlichen Grüßen