Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2012
  • Frist
    16. März 2012
  • 2 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
Datum
13. Februar 2012 19:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandl…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
15. Februar 2012 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang am 14.02.2012 wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen. Sollten Sie ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten, teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Christian Lotz ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<email address>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandl…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
15. Februar 2012 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, ergänzend zu den Ausführungen in der heute an Sie ergangenen Eingangsbestätigung teile ich Ihnen zur Frage der Zuständigkeit mit, dass auch beim Auswärtigen Amt amtliche Informationen gem. § 2 I IFG zum ACTA-Abkommen vorliegen. Dabei weise ich darauf hin, dass die eigentliche Federführung für das ACTA-Abkommen beim Bundesministerium der Justiz liegt. Für Ihre Anfrage muss umfangreiches Aktenmaterial gesichtet und die Informationen aufwändig zusammengestellt werden. Es ist absehbar, dass es sich nicht um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handeln wird. Für den Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Eine Prognose, in welcher Höhe die Gebühren letztlich festgelegt werden, kann nicht zuverlässig abgegeben werden. Teilen Sie mir daher bitte zunächst mit, ob und ggfls. in welchem Umfange Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Christian Lotz
Mathias Schindler
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verh…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
15. Februar 2012 20:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrter Herr Lotz, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Im Interesse der Vermeidung Kosten ziehe ich die Frage 11 zurück. Für die Fragen 1 bis 10 gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich jeweils um einfache - und damit gebührenfreie - Fragen handelt. Um dennoch vorankommen zu können, setze ich entsprechend der Bitte Ihrer vorherigen Email ein Limit von 20 Euro für die Beantwortung der Fragen 1 bis 10. Angesichts der derzeitigen großen öffentlichen Diskussion über ACTA möchte ich anregen, von der Erhebung einer Gebühr nach §2 Satz IFGGebV abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Address removed >> << Address removed >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandl…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
14. März 2012 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, die Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bedauere dies, hoffe dabei aber auf Ihr Verständnis. Ich komme unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Lotz
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandl…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
23. April 2012 14:06
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Schindler, als Anlage überreiche ich Ihnen den Bescheid vom heutigen Tage zu Ihrer o. g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Lotz
Mathias Schindler
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verh…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
23. April 2012 14:26
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrter Herr Lotz, ich habe von Ihnen zwei Emails erhalten, jedoch jeweils ohne Anhang. Können Sie schauen, ob die Emails bei Ihnen mit Anhang versendet wurden? Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Address removed >> << Address removed >>

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandl…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184] IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120213404184]; Teilnahme an den Verhandlungsrundenfürdas ACTA-Abkommen
Datum
23. April 2012 15:40
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Schindler, ich habe Ihnen nur eine E-Mail mit Anlage gesandt. Ich hänge den Bescheid nochmals an. Falls Sie diese E-Mail erneut ohne Anlage erreicht, teilen Sie mir bitte eine alternative E-Mail-Anschrift mit; es scheint dann ein technisches Problem vorzuliegen, das aber nicht beim Auswärtigen Amt liegt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Lotz