Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2013
  • Frist
    1. November 2013
  • 2 Follower:innen
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte sen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
Datum
30. September 2013 14:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Markus Beckedahl
Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f�r ACTA Sehr geehrter Herr Becke…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f�r ACTA
Datum
4. Oktober 2013 13:43
Status
Sehr geehrter Herr Beckedahl, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lietz ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f�r ACTA Sehr geehrter Herr Becke…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f�r ACTA
Datum
4. November 2013 10:27
Status
Sehr geehrter Herr Beckedahl, unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 04.10.2013, mit der ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestätigt habe, teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Antrags noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f�r ACTA [#4963] Sehr geehrt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f�r ACTA [#4963]
Datum
3. Januar 2014 10:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre letzte Mitteilung ist nunmehr zwei Monate alt. Ich warte immer noch auf eine Antwort bezüglich meines Rechts auf Informationsfreiheit und bitte darum, mir unverzüglich die angeforderten Unterlagen zuzuschicken. Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl Anfragenr: 4963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] IFG-Anfrage IFG-Anfrage ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f r ACTA …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130930404961] IFG-Anfrage IFG-Anfrage ;Teilnahme an den Verhandlungsrunden f r ACTA [#4963]
Datum
30. Januar 2014 15:56
Status
Sehr geehrter Herr Beckedahl, vielen Dank für Ihre e-Mail vom 03.01.14, in der Sie nach dem Stand der Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage zur Teilnahme an den ACTA-Verhandlungen fragen. Wir haben das in der Sache federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befragt, das sich noch in interner Klärung Ihres Anliegens befindet. Sobald diese abgeschlossen ist und das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt worden ist, werden wir unaufgefordert wieder auf Ihr Anliegen zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen, Peter Adams Ref 505, HR - 2740