Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Ergebnis der Anfrage

Das BMJ lehnt die Anfage ab, nennt für die Verhandlungsrunden jeweils nur das Ministerium. Die öffentliche Sicherheit sei gefährdet, unter anderen auch wegen der angekündigten Veröffentlichung auf fragdenstaat.de

2. Verhandlungsrunde: BMJ
3. Verhandlungsrunde: BMJ
4. Verhandlungsrunde: BMJ/BMWi
5. Verhandlungsrunde: AA
6. Verhandlungsrunde: BMJ
7. Verhandlungsrunde: BMJ
8. Verhandlungsrunde: BMJ
9. Verhandlungsrunde: BMJ/BMWi
10. Verhandlungsrunde: BMJ/AA
11. Verhandlungsrunde: BMJ

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2012
  • Frist
    16. März 2012
  • 7 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
Datum
13. Februar 2012 19:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Bundesministerium der Justiz
Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA Bundesministerium der Justiz - Z A 4 1451/6 II Z5 95…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA
Datum
17. Februar 2012 10:54
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz - Z A 4 1451/6 II Z5 95/2012 - Sehr geehrter Herr Schindler, mit Antrag vom 13. Februar 2012 begehren Sie Informationszugang zu amtlichen Informationen, die in Zusammenhang stehen mit dem ACTA-Abkommen. Ihre Einschätzung, bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage würde es sich um eine einfache Auskunft handeln, vermag ich nicht zu teilen. Im federführenden Bundesministerium der Justiz ist umfangreiches Aktenmaterial zu sichten und zusammenzustellen. Es wird wahrscheinlich ein Arbeitsaufwand entstehen, der den Rahmen einer einfachen Auskunft übersteigt, wofür Gebühren bis zu 500 € erhoben werden können (siehe nähere Einzelheiten in der Informationsgebührenverordnung). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist allerdings nicht verlässlich zu prognostizieren, in welcher Höhe die Gebühren festzusetzen sind, da sie vom tatsächlich entstandenen Aufwand abhängen. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob und inwieweit Sie demnach Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rolfes
Mathias Schindler
AW: Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA Sehr geehrter Herr Rolfes, ich danke Ihnen für…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA
Datum
17. Februar 2012 11:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrter Herr Rolfes, ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Zur Vermeidung unnötiger Kosten ziehe ich den Teil 11 meiner Anfrage zurück. Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 setze ich ein Limit von 20 Euro, auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass Fragen dieser Art einfache Fragen im Sinne der IFG-Gebührenverordnung sind. Angesichts des besonderen öffentlichen Interesses an ACTA möchte ich anregen, eine Befreiung von Gebühren nach §2 Satz 2 IFGGebV zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mathias Schindler
AW: AW: Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA Sehr geehrter Damen und Herren, meine Inf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: AW: Informationszugang zu amtlichen Informationen betreffend ACTA
Datum
16. März 2012 10:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA" vom 13.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 14 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Betreff: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Hier: Anwesen…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. März 2012
Status
Betreff: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Hier: Anwesenheit bei Verhandlungsrunden zu ACTA Bezug: Ihre E-Mail vom 13. Februar 2012 Anlage: -1- Sehr geehrter Herr Schindler mit E-Mail vom 13. Februar 2012 erbitten Sie unter Ziffer 1 bis 10 Auskünfte über die bei den genannten ACTA-Verhandlungsrunden anwesenden Personen und unter Ziffer 11 um Dokumente aus diesen Verhandlungen. Mit E-Mail vom 17. Februar 2012 wurde der Antrag hinsichtlich Ziffer zurückgenommen. Über Ihnen Antrag auf Infomrmationszugang wird gemäß §1 Absatz 1 Satz 1, §2 Nr. 1, §5 Absatz 4 in Verbindung mit §3 Nr. 2, §7 Absatz 1 Satz 1 und §9 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005 (IFG-BGBl I S. 2722) wie folgt entschieden: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben in Bezug auf die Nennung der bei den Verhandlungsrunden anwesenden Ressorts (siehe Anlage 1). 2. Darüber hinasu wird dem Antrag nicht stattgegeben. 3. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Gegenstand Ihres Informationszugangsbegehrens sind amtliche Informationen aus den Akten des Bundesministeriums der Justiz. Ihr Informationsbegehren richtet sich nach §1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Danach hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Begrenzt wird diese Anspruch durch Ablehnungs- und Ausnahmetatbestände, die im öffentlichen Interesse oder privaten Interesse Dritter liegen können. Nach §5 Absatz 4 IFG sind Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist. Ausnahmen zu §5 Absatz 4 IFG können sich unter anderem aus §3 Nr. 2 IFG (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) ergeben (VG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2008 zu 2 A 70.07). Die Voraussetzungen für den Ausschlussgrund des §3 Nr. 2 IFG liegen hier vor. Das Bekanntwerden der Informationen zu den Personen, die für die Bundesregierung bei den Verhandlungsrunden zu ACTA anwesend waren, kann die öffentliche Sicherheit, zu der auch die Rechtsgüter der betroffenen Mitarbeiter gehören, gefährden. vorliegend besteht im Falle der Bekanntgabe der Daten der Personen, die bei den Verhandlungsrunden anwesend waren, eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter der Betroffenen. Insbesondere könnten die Namen der Mitarbeiter, die gemäß einem dem Antrag des Antragssteller angefügten Hinweis auf einer Webseite veröffentlicht werden, von Dritten dazu verwendet werden, in unangemessener Form gegen sie vorzugehen. In einzelnen Internetforen, Blogs und im Netz eingestellten Videos sowie dazugehörigen Kommentaren wird zum Teil eine vom sachlichen Regelungsgehalt der Bestimmungen des Abkommens losgelöste, emotionale Diskussion geführt, bei der auch ehrverletzende Äußerungen und Drohungen mit Gewalt gegen an ACTA beteiligte Personen ausgesprochen werden. Es erscheint daher im Falle der Herausgabe der Daten der bei den Verhandlungsrunden anwesenden Personen hinreichend möglich, dass diese Personen persönlich bedrängt oder sonst gegen sie unangemessen vorgegangen wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 1011 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag [Unterschrift] ([Name zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit entfernt, M.S.]) [Stempel]
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA"
Datum
16. März 2012 20:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/teilnahme-an-den-verhandlungsrunden-fur-acta/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die angenommene Gefahr der Öffentlichen Sicherheit nicht begründet wurde. Insbesondere die Begründung, die Publikation einer Antwort auf eine IFG-Anfrage auf fragdenstaat.de sei eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit ist unglaubwürdig. Selbst wenn man hilfsweise eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit bejahen würde, und selbst wenn diese Bejahung über dem Interesse der Öffentlichkeit auf Information stünde, hat das BMJ unzulässigerweise die Herausgabe von Informationen verweigert, die ohne Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit möglich gewesen wäre. Dazu zählen die Namen der Referate in den jeweiligen Ministerien oder eine willkürlich andere Ebene in der Organisationsstruktur eines Ministeriums. Ich möchte zu bedenken geben, dass das Ministerium ja schon heute auf seiner Homepage die Namen der Referatsleiter veröffentlicht, ohne dass hier jemals jemand darin eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit vorgebracht hätte. Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
JBB Rechtsanwälte
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. März 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit v…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Behörde
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 14. März 2012
Datum
3. April 2012
Status
Warte auf Antwort
154,0 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich Herrn Mathias Schindler. Die auf uns lautende Originalvollmacht haben wir in der Anlage für Sie beigefügt. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten erheben wir gegen den Bescheid vom 14. März 2012 Widerspruch und beantragen, 1. unter Aufhebung des Bescheids des Bundesministeriums der Justiz vom 14. März 2012, Az. Z A 4 1451/6 II Z5 95/2012 Auskunft darüber zu erteilen, welche Person oder welche Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung a) an der zweiten Verhandlungsrunde für das ACTAAbkommen vom 29.-31 Juli 2008 in Washington (USA), b) an der dritten Verhandlungsrunde für das ACTAAbkommen am 9. Oktober 2008 in Tokio (Japan), c) an der vierten Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris (Frankreich), d) an der fünften Verhandlungsrunde am 16. Und 17. Juli 2009 in Rabat (Tunesien), e) an der sechsten Verhandlungsrunde vom 4. Bis 6. November 2009 in Seoul (Südkorea), f) an der siebten Verhandlungsrunde in Guadalajara (Mexiko), g) an der achten Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington (Neuseeland), h) an der neunten Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern (Schweiz), i) an der zehnten Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington (USA) sowie j) an der elften Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio (Japan), teilgenommen hat oder teilgenommen haben; 2. die Kosten der Widerspruchsgegnerin aufzuerlegen sowie 3. die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig zu erklären. (Rest siehe PDF)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Acta Sehr geeehrter Herr Schindler, in der Anlage ist mein kurzes Schreiben zu der o.g. Angelegenheit. Mit freu…
Sehr geeehrter Herr Schindler, in der Anlage ist mein kurzes Schreiben zu der o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen, i.A. Jürgen Roth ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verbindungsbüro Berlin Friedrichstr.50 10117 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel: (022899)7799-951 Fax: (022899)7799-550 Internetadresse: www.bfdi.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG Anfrage zu den ACTA Verhandlungen Sehr geehrter Herr Schindler, anliegend ein kurzes Schreiben in der o.g. A…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG Anfrage zu den ACTA Verhandlungen
Datum
10. April 2014 11:31
Status
Sehr geehrter Herr Schindler, anliegend ein kurzes Schreiben in der o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen,