Teilnahme an (Revisions-)Verfahren trotz Vorbefassung/Befangenheit
Wie oft kam es in dieser Behörde schon vor, dass Staatsanwälte/Dezernenten an Strafverfahren mitwirkten, obwohl diese bereits vorbefasst bzw. befangen waren?
Das müsste sich ziemlich einfach dem MESTA-System oder anderen Systemen entnehmen lassen und kann nämlich auf einen Interessenskollision hindeuten.
Als Beispiel, dass diese bereits passierte, ist, dass Oberstaatsanwalt Desens zu Aktenzeichen "53 Ss 104/18" (Revision zu angeblicher Üblen Nachrede an Staatsanwalt K.) die illegale Verurteilung des Angeklagten beantragte, obwohl er bereits in das Verfahren 54 Zs 1132/16 (Beleidigung/Üble Nachrede/Verleumdung am Angeklagten von "53 Ss 104/18" durch Kriminalpolizisten) involviert war, in dem er über die Vorschaltbeschwerde entschied und den falschen Einstellungsbescheid des Staatsanwalts K. illegal verteidigte.
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Juli 2022
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30. August 2022
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