Teilnahme an (Revisions-)Verfahren trotz Vorbefassung/Befangenheit

Wie oft kam es in dieser Behörde schon vor, dass Staatsanwälte/Dezernenten an Strafverfahren mitwirkten, obwohl diese bereits vorbefasst bzw. befangen waren?

Das müsste sich ziemlich einfach dem MESTA-System oder anderen Systemen entnehmen lassen und kann nämlich auf einen Interessenskollision hindeuten.

Als Beispiel, dass diese bereits passierte, ist, dass Oberstaatsanwalt Desens zu Aktenzeichen "53 Ss 104/18" (Revision zu angeblicher Üblen Nachrede an Staatsanwalt K.) die illegale Verurteilung des Angeklagten beantragte, obwohl er bereits in das Verfahren 54 Zs 1132/16 (Beleidigung/Üble Nachrede/Verleumdung am Angeklagten von "53 Ss 104/18" durch Kriminalpolizisten) involviert war, in dem er über die Vorschaltbeschwerde entschied und den falschen Einstellungsbescheid des Staatsanwalts K. illegal verteidigte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme an (Revisions-)Verfahren trotz Vorbefassung/Befangenheit [#255628]
Datum
26. Juli 2022 14:29
An
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft kam es in dieser Behörde schon vor, dass Staatsanwälte/Dezernenten an Strafverfahren mitwirkten, obwohl diese bereits vorbefasst bzw. befangen waren? Das müsste sich ziemlich einfach dem MESTA-System oder anderen Systemen entnehmen lassen und kann nämlich auf einen Interessenskollision hindeuten. Als Beispiel, dass diese bereits passierte, ist, dass Oberstaatsanwalt Desens zu Aktenzeichen "53 Ss 104/18" (Revision zu angeblicher Üblen Nachrede an Staatsanwalt K.) die illegale Verurteilung des Angeklagten beantragte, obwohl er bereits in das Verfahren 54 Zs 1132/16 (Beleidigung/Üble Nachrede/Verleumdung am Angeklagten von "53 Ss 104/18" durch Kriminalpolizisten) involviert war, in dem er über die Vorschaltbeschwerde entschied und den falschen Einstellungsbescheid des Staatsanwalts K. illegal verteidigte.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255628/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
#145E1-547# 2022-08-10 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenb…
Von
Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Betreff
#145E1-547# 2022-08-10 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Datum
10. August 2022 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 145E1-547 Brandenburg an der Havel, 10.08.2022 Zum Betreff "#145E1-547# 2022-08-10 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz" werden folgende Dokumente übersandt: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz.PDF