Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015

Gemäss Schreiben von Sachbearbeiter Frau/ Herr Hirtzel hat die Bundesministerin der Verteidigung dienstlich und auf Einladung der Veranstalter an der diesjährigen Bilderberger-Konferenz in Telfs/Buchen 2015 teilgenommen.
(Link zum Schreiben: http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2015/06/warum-war-von-der-leyen-bei-bilderberg.html)

Bitte stellen Sie mir daher folgende Dokumente zu:
- Übersicht aller Kosten, welche im Zuge der Teilnahme der Ministerin angefallen sind (Reisekosten, Sicherheitskosten etc.)
- Übersicht offizieller Begleiter der Ministerin
- Unterlagen des Vortrags zur europäischen Sicherheitsstrategie von der Ministerin (Redemanuskript, Vortragsunterlagen etc.)
- Übersicht, welcher Mitarbeiter aus dem Ministerium die Vortragsunterlagen vorbereitet hat und wie viel Zeit für die Ausarbeitung des Vortrages eingeflossen ist
- Notizen und Mitschriften der Ministerin sowie ihrer offiziellen Begleiter

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2015
  • Frist
    21. Juli 2015
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäss Schreiben…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015 [#10212]
Datum
19. Juni 2015 20:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäss Schreiben von Sachbearbeiter Frau/ Herr Hirtzel hat die Bundesministerin der Verteidigung dienstlich und auf Einladung der Veranstalter an der diesjährigen Bilderberger-Konferenz in Telfs/Buchen 2015 teilgenommen. (Link zum Schreiben: http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2015/06/warum-war-von-der-leyen-bei-bilderberg.html) Bitte stellen Sie mir daher folgende Dokumente zu: - Übersicht aller Kosten, welche im Zuge der Teilnahme der Ministerin angefallen sind (Reisekosten, Sicherheitskosten etc.) - Übersicht offizieller Begleiter der Ministerin - Unterlagen des Vortrags zur europäischen Sicherheitsstrategie von der Ministerin (Redemanuskript, Vortragsunterlagen etc.) - Übersicht, welcher Mitarbeiter aus dem Ministerium die Vortragsunterlagen vorbereitet hat und wie viel Zeit für die Ausarbeitung des Vortrages eingeflossen ist - Notizen und Mitschriften der Ministerin sowie ihrer offiziellen Begleiter
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Zu obiger Anfrage folgende Zusatzanfrage. Vor kurzem wurden historische Protokolle…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015 [#10212]
Datum
24. Juni 2015 10:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Zu obiger Anfrage folgende Zusatzanfrage. Vor kurzem wurden historische Protokolle (jüngstes Protokoll 2002) der Bilderbergerkonferenzen online gestellt - bisher wurde von den Veranstaltern immer bekannt gegeben, dass keine Protokolle existieren würden. Laut Protokoll aus dem Jahr 2002 erhalten alle Teilnehmer das Protokoll. Hiermit stelle ich den Antrag, das Protokoll aus dem Jahr 2015 sowie alle weiteren dem Bundesministerium vorliegende Protokolle zuzusenden. Link zu den Protokollen: http://de.scribd.com/doc/169382128/Bilderberg-Meetings-Conference-Report-2002 https://de.scribd.com/bilderbergboys ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
1820044-V571 Mit Ihren Schreiben vom 19. und 24. Juni 2015 beantragten Sie Auskunft und Informationen zur Teilnahm…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
1820044-V571
Datum
22. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit Ihren Schreiben vom 19. und 24. Juni 2015 beantragten Sie Auskunft und Informationen zur Teilnahme der Bundesministerin am sog. Bilderberg- Treffen 2015 in Telfs-Buchen/Österreich. Im Einzelnen baten Sie um Übersichten der Reise- und Sicherheitskosten sowie der Begleiter der Bundesministerin, ihr Redemanuskript bzw. Vortragsunterlagen, eine Übersicht über die mit der Vorbereitung der Teilnahme beauftragten Bearbeiterinnen und Bearbeiter sowie deren dabei investierten Zeitaufwand, sowie die Übersendung aller dem BMVg vorliegenden Konferenzprotokolle bis einschließlich 2015. Ihr Antrag zur Herausgabe (fieser Informationen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz ist zulässig, aber nur teilweise begründet. Zu den Reisekosten und der Begleitung der Bundesministerin kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Für die Unterkunft im Tagungshotel sind Kosten in Höhe von 1595,60 € entstanden. Bezüglich der Flugreise fallen für die Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr keine gesonderten Kosten an, da diese Bestandteil des Einzelplanes 14 sind. Die Ministerin wurde auf dem Bilderbergtreffen lediglich von einem Kraftfahrer und Sicherheitspersonal begleitet. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungspflicht unterliegt. Dies trifft hinsichtlich der für die Bundesministerin vorbereiteten Konferenzunterlagen, die ausnahmslos als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft sind, zu. Das Redemanuskript der Bundesministerin hat lediglich Notizenstatus und ist damit gemäß § 2 Nr. 2 IFG ebenfalls nicht herausgabepflichtig. Mit der Vorbereitung der Unterlagen war ein Referent der Abteilung Politik des BMVg beauftragt. Die Arbeitszeit der Referenten im BMVg wird nicht vorgangsweise erfasst, so dass Aussagen zur aufgewandten Bearbeitungszeit nicht möglich sind. Es wurden durch die Bundesministerin oder ihre Begleiter keine Notizen oder Mit- - ---- .••. schriften des Bilderbergtreffens gefertigt. Ferner verfügt das BMVg nicht über ein Protokoll des Treffens 2015 oder früherer Treffen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung, Referat R I 1, Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme der Verteidigungsministerin an …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015 [#10212]
Datum
30. Juli 2015 13:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015" vom 19.06.2015 (#10212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015" [#10212]
Datum
10. August 2015 22:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10212 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Begründung: - Angefragte Dokumente werden als "VS-NfD" klassifiziert. Die Einstufung von Dokumenten als VS-NfD kann jedoch willkürlich erfolgen. Nur wenn Dokumente wirklich Informationen enthalten, die nachteilige Auswirkungen für die Bundesrepublik haben könnten, darf der Zugang zu ihnen verwehrt werden. Dies geht einher mit der aktuellen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts. (Vgl. Quellen am Ende) Ich bitte Sie daher um Prüfung, ob die angefragten Dokumente tatsächlich nachteilige Auswirkungen für die Bundesrepublik haben und alternativ um Freigabe der vorbereiteten Konferenzunterlagen sowie der Redemanuskripte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Quellen: https://netzpolitik.org/2015/informationsfreiheits-ablehnung-des-tages-bundeswehr-schiesst-ueber-das-ziel-hinaus/ http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/stempel-%E2%80%9Evs-nur-fur-den-dienstgebrauch-allein-schliest-anspruch-auf-informationszugang-nicht-aus/2413/ Anfragenr: 10212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für die Übersendung einer ersten Antwort auf meine Anfrage. Ich er…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015" [#10212]
Datum
10. August 2015 23:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für die Übersendung einer ersten Antwort auf meine Anfrage. Ich erlaube mir eine erneute Anfrage/ Rückfrage zu den Konferenzunterlagen/ vorbereiteten Redemanuskripten zu stellen. Sie verweigern eine Herausgabe unter Verweis auf die Klassifizierung "VS-NfD". Gemäss aktueller Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift diese Begründung jedoch nur, wenn wenn Dokumente wirklich Informationen enthalten, die nachteilige Auswirkungen für die Bundesrepublik haben könnten. (Quellen am Ende) Ich bitte Sie daher um erneute Prüfung und Übersendung der Dokumente: - Unterlagen des Vortrags zur europäischen Sicherheitsstrategie von der Ministerin (Redemanuskript, Vortragsunterlagen etc.) - Notizen und Mitschriften der Ministerin sowie ihrer offiziellen Begleiter Sollte eine Übersendung der Dokumente nicht möglich sein, bitte ich um eine Begründung, warum ein Vortrag einer Bundesministerin zur europäischen Sicherheitsstrategie von nachteiliger WIrkung für die Bundesrepublik sein könnte. Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Quellen: https://netzpolitik.org/2015/informationsfreiheits-ablehnung-des-tages-bundeswehr-schiesst-ueber-das-ziel-hinaus/ http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/stempel-%E2%80%9Evs-nur-fur-den-dienstgebrauch-allein-schliest-anspruch-auf-informationszugang-nicht-aus/2413/ Anfragenr: 10212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Anfrage zur Bilderberg-Konferenz Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage ist ein kurzes Schreiben zu Ihrem …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Anfrage zur Bilderberg-Konferenz
Datum
28. August 2015 17:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
64,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage ist ein kurzes Schreiben zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium der Verteidigung
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz mit Ihrem elektronischen Schreiben vom 10. August 2015 bitten Sie wiede…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
mit Ihrem elektronischen Schreiben vom 10. August 2015 bitten Sie wiederholt um die Übermittlung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Bundesministerin Dr. von der Leyen am sog. Bilderberg-Treffen 2015 in TelfsBuchen/ Österreich. Im Einzelnen bitten Sie um Übersendung des Redemanuskriptes bzw. der Vortragsunterlagen sowie der Notizen und Mitschriften der Bundesministerin und ihrer offiziellen Begleiter. Gleichzeitig stellen sie darin infrage, dass die Einstufung des Redemanuskriptes der Bundesministerin als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" notwendig und angemessen sei. Wie Ihnen bereits in meinem Bescheid vom 22. Juli 2015 mitgeteilt wurde, besteht gern. § 3 Nr. 4 IFG ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungspflicht unterliegt. Dies trifft auf die für die Bundesministerin vorbereiteten Konferenzunterlagen zu, die ausnahmslos als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft sind. Hierzu stelle ich, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, klar, dassanlässlich Ihres Antrages, der dem Bescheid zugrunde lag, eine Prüfung mit dem Ergebnis stattgefunden hatte, dass die Gründe für die Einstufung fortbestehen. Die Dokumente beinhalten geheimhaltungsbedürftige Tatsachen oder Erkenntnisse wie Hintergrundinformationen, Bewertungen und Analysen zu verschiedenen sensitiven sicherheitspolitischen Fragestellungen, die im öffentlichen Interesse schutzbedürftig sind. Bei einer Offenlegung bestünde die Gefahr, dass noch ausstehende Entscheidungen zu sicherheitspolitischen Positionierungen der Bundesregierung und die erwarteten Auswirkungen bekannt würden. Auch ließe ein Bekanntwerden der Informationen Rückschlüsse auf Bewertungen und Risikoanalysen sowie künftige Schwerpunkte der Sicherheitspolitischen Ausrichtung der Bundesregierung zu. Letztlich wären nachteilige Auswirkungen für sicherheitsempfindliche Belange der Bundesrepublik Deutschland durch diese Offenlegung nicht auszuschließen. Wie ihnen ebenfalls mit meinem Bescheid vom 22. Juli 2015 mitgeteilt worden war, wurden durch die Bundesministerin oder ihre Begleiter keine Notizen oder Mitschriften des Bilderbergtreffens gefertigt. Das persönliche Redemanuskript der Bundesministerin ist wie mitgeteilt zwar nicht entsprechend eingestuft, hat jedoch lediglich Notizenstatus und ist damit gemäߧ 2 Nr. 2 IFG ebenfalls nicht herausgabepflichtig.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage zur Bilderberg-Konferenz [#10212] Sehr geehrte Damen und Herren. Meine Nachfrage vom 10. August …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Bilderberg-Konferenz [#10212]
Datum
27. September 2015 14:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren. Meine Nachfrage vom 10. August 2015 23:07 wurde bisher noch nicht beantwortet. Ich bitte dementsprechend um zeitnahe Antwort auf meine Frage. Mit freundlichen Grüssen Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme der Verteidigungsministerin an der Bilderbeger-Konferenz 2015" vom 19.06.2015 (#10212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>