Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Jegliche Informationen, ob, wann, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt (den sogenannten "Morgenlagen") teilgenommen hat und/oder nimmt und gegebenenfalls jegliche Aufzeichnungen, die die Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an solchen Gesprächen belegen, sofern diese Aufzeichnungen existieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Informatio…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146829]
Datum
28. Mai 2019 04:33
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Informationen, ob, wann, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt (den sogenannten "Morgenlagen") teilgenommen hat und/oder nimmt und gegebenenfalls jegliche Aufzeichnungen, die die Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an solchen Gesprächen belegen, sofern diese Aufzeichnungen existieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 111 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehend…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146829]
Datum
3. Juni 2019 16:03
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 111 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Mai 2019 und bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Verwaltungsverfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 111 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146829]
Datum
17. Juni 2019 15:06
Status
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 111 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 28. Mai 2019. Wie Ihnen in meiner E-Mail vom 3. Juni 2019 bereits mitgeteilt, benötige ich Ihre Anschrift für die weitere Bearbeitung des Verfahrens. Die Entscheidung (Bescheid) in einem IFG-Verwaltungsverfahren ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, übersendet das Bundeskanzleramt die Bescheide ausschließlich per Post. Ich bitte Sie daher nochmals um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse an einer weiteren Bearbeitung Ihres Verfahrens haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Meine Adresse lautet wie folgt: Antragsteller/in Antragstel…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146829]
Datum
17. Juni 2019 15:52
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Meine Adresse lautet wie folgt: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Deutschland Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihren Brief erhalten. Wie bereits erwähnt, halte ich diese Anfrage für eine…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146829]
Datum
26. Juni 2019 18:57
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihren Brief erhalten. Wie bereits erwähnt, halte ich diese Anfrage für eine einfache Auskunft und somit dürften keine Gebühren anfallen. Ich möchte hiermit nur einmal nachfragen, ob Sie diese Ansicht teilen und falls nicht, so hätte ich gern eine detaillierte Kostenaufschlüsselung vorab der tatsächlichen Auskunft mit der Möglichkeit, die Anfrage zurückzuziehen, sollten mir die Kosten unangemessen erscheinen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>