Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Informationen und ggf. Dokumentation, welche die Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt betreffen, insbesondere:

- Informationen dazu, ob und wann Frau Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen ("geheime Morgenrunde"/"Morgenlage" usw.) teilnimmt oder teilgenommen hat und

-Informationen dazu, ob Frau Kramp-Karrenbauer zur Teilnahme an solchen oder ähnlichen Gesprächen und/oder deren Auswertung(en) berechtigt ist oder war.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und g…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
28. Mai 2019 02:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und ggf. Dokumentation, welche die Teilnahme von Frau Annegret Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt betreffen, insbesondere: - Informationen dazu, ob und wann Frau Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Gesprächen ("geheime Morgenrunde"/"Morgenlage" usw.) teilnimmt oder teilgenommen hat und -Informationen dazu, ob Frau Kramp-Karrenbauer zur Teilnahme an solchen oder ähnlichen Gesprächen und/oder deren Auswertung(en) berechtigt ist oder war.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
WG: Teilnahme von FrauKramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824] Bundeskanzleramt AZ.: 131-0281…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Teilnahme von FrauKramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
3. Juni 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 110 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Mai 2019 und bitte um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Verwaltungsverfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich möchte hier auf meine erste E-Mail verweisen: …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
3. Juni 2019 18:27
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich möchte hier auf meine erste E-Mail verweisen: > Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG [...] Sollten Sie ein Beantworten meiner Anfrage via E-Mail verweigern, bitte ich Sie mir diese Entscheidung hinreichend zu begründen. Ich bin davon überzeugt, dass auch im Bundeskanzleramt Akten und Dokumente elektronisch verwaltet und abegelegt werden. Ein übersenden der erbetenen Informationen als Bild oder PDF-Dateien sollte also weniger Arbeit machen, als das händische Durchsuchen von Handakten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 113 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehend…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
7. Juni 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt AZ.: 131-02814-In 2019/NA 113 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail. Die Entscheidung (Bescheid) in einem IFG-Verwaltungsverfahren ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, übersendet das Bundeskanzleramt die Bescheide ausschließlich per Post. Ich bitte Sie daher nochmals um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse an einer weiteren Bearbeitung Ihres Verfahrens haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich entschuldige mich für meine verspätete Antwort. Ich muss weiterhin darauf beste…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
20. Juni 2019 15:48
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich entschuldige mich für meine verspätete Antwort. Ich muss weiterhin darauf bestehen, dass meine Anfrage auf elektronischem Weg beantwortet wird. Ich zitiere für Sie aus einem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: "Nach Meinung des BfDI ist die Angabe einer Postadresse dann entbehrlich, wenn es möglich ist, den Antrag positiv und ohne gebührenpflichtigen Aufwand zu bescheiden. Dies sind Fälle, in denen Versagungsgründe nach den §§ 3-6 IFG dem Informationszugang nicht entgegenstehen, so dass die (positive) Entscheidung über den Antrag für den Antragsteller somit nur begünstigende Rechtswirkungen auslöst, und der Bearbeitungsaufwand so gering ist, dass keine Gebühren hierfür anfallen und (auch insoweit) keine belastende Rechtswirkung begründet wird. In dieser Konstellation sollten Anträge auch ohne ladungsfähige Postanschrift geprüft und beschieden werden." Bei Bedarf kann ich das Schreiben auch an Sie weiterleiten. Ich sehe keinen der genannten Versagungsgründe als erfüllt an. Sollte Ihre Antwort geheimhaltungspflichtige Informationen enthalten, dann steht es Ihnen selbstverständlich frei diese zu schwärzen. Auch handelt es sich hier um eine einfache Anfrage. Sie (bzw. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes) haben gegenüber fragdenstaat.de scheinbar auch geäußert, dass Ihre Behörde ab 2020 IFG-Anfragen auch per E-Mail beantworten will. (https://twitter.com/fragdenstaat/status/1141259198472359936) Bestrachten Sie meine Anfrage als Probelauf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in für Sie anbei doch noch das in meiner vorherigen Nachricht zitierte Schreiben. Ich h…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
20. Juni 2019 16:04
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für Sie anbei doch noch das in meiner vorherigen Nachricht zitierte Schreiben. Ich habe den BfDI abseits von fragdenstaat.de um Information gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-zur-frage_-angabe-einer-postandresse_geschwarzt.pdf Anfragenr: 146824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundeskanzleramt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits mitgeteilt, benötigen wir für die Weit…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihre Anschrift_ IFG_Antrag Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer an Gesprächen im Bundeskanzleramt [#146824]
Datum
21. Juni 2019 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits mitgeteilt, benötigen wir für die Weiterbearbeitung des Verfahrens zu Ihrem Antrag vom 27. Mai 2019 eine zustellungsfähige Anschrift. Ich bitte Sie daher nochmals um Mitteilung Ihrer Anschrift. Ohne Ihre Anschrift können wir Ihren Antrag leider nicht weiterbearbeiten. Mit freundlichen Grüßen