Teilnahme von Mitglieder des SVR an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Auflistung der Teilnahme von Mitgliedern des Sachverständigen Rats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an öffentlichen Veranstaltung als Vertreter*innen/Repräsentant*innen des Sachverständigenrates seit 01.01.1998. Bitte senden Sie mir sowohl das Datum, den Namen der Vertreter*innen als auch den Titel der Veranstaltung, sowie den Namen des Veranstalters zu.  

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2018
  • Frist
    1. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme von Mitglieder des SVR an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998 [#32515]
Datum
31. Juli 2018 13:58
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Teilnahme von Mitgliedern des Sachverständigen Rats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an öffentlichen Veranstaltung als Vertreter*innen/Repräsentant*innen des Sachverständigenrates seit 01.01.1998. Bitte senden Sie mir sowohl das Datum, den Namen der Vertreter*innen als auch den Titel der Veranstaltung, sowie den Namen des Veranstalters zu.   Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 231: Teilnahme von Mitglieder des SVR an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998
Datum
1. August 2018 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Juli 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30231 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
A-IR/11100100-IF30231 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Teilnahme von Mitglieder …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Antrag 231: Teilnahme von Mitglieder des SVR an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998 [#32515]
Datum
2. September 2018 20:55
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
A-IR/11100100-IF30231 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Teilnahme von Mitglieder des SVR an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998“ vom 31.07.2018 (#32515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Teilnahme von Mitglieder des SRW an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998 (Az.: A-IR/1110100-IF3023…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Teilnahme von Mitglieder des SRW an öffentlichen Veranstaltungen seit 1998 (Az.: A-IR/1110100-IF30231)
Datum
4. September 2018 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 31. Juli 2018 eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Eine Auflistung der Teilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an öffentlichen Veranstaltung als Vertreter*innen/Repräsentant*innen des Sachverständigenrates seit 01.01.1998. Bitte senden Sie mir sowohl das Datum, den Namen der Vertreter*innen als auch den Titel der Veranstaltung, sowie den Namen des Veranstalters zu. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt ist hinsichtlich der von Ihnen angefragten Information nicht zuständig, da es keinen Zugang zu Informationen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SRW) hat. Die Geschäftsstelle des SRW ist zwar im Statistischen Bundesamt angesiedelt. Diese Tatsache gibt dem Statistischen Bundesamt jedoch (unabhängig vom Vorhandensein einer angefragten Information) keine Verfügungsberechtigung über Informationen, die der SRW besitzt (oder besitzen könnte). Gemäß § 7 Abs. 1 IFG entscheidet über den Antrag die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Die Verfügungsberechtigung nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG liegt ausweislich der Gesetzesbegründung hinsichtlich der von der Behörde selbst erhobenen Informationen vor. Bei Informationen, die die Behörde von Dritten oder von anderen Behörden und Einrichtungen erhalten hat, ist maßgebend, ob die Behörde über diese Information kraft Gesetzes oder (ggfs. stillschweigender Vereinbarung) ein eigenes Verfügungsrecht erhält. Dies ist hier nicht der Fall. Dem Statistischen Bundesamt ist weder durch Gesetz noch durch eine Vereinbarung mit dem SRW ein eigenes Verfügungsrecht eingeräumt worden. Das Statistische Bundesamt hat somit nicht über Ihre Anfrage zu entscheiden. Dieser Hinweis nach § 25 VwVfG wegen mangelnder Zuständigkeit ist kein ablehnender Verwaltungsakt. Es wird lediglich eine Beratungspflicht erfüllt, so dass keine Beschwer vorliegt. Daher wird dieser Nachricht auch keine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt. Mit freundlichen Grüßen