Teilnehmende Stellen am automatisierten Auskunftsverfahren

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Listen der berechtigten Stellen am automatisierten Auskunftsverfahren (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 TKG) und der beteiligten Stellen seit 2008 bis heute.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2014
  • Frist
    16. August 2014
  • 2 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Listen der berec…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Teilnehmende Stellen am automatisierten Auskunftsverfahren [#6712]
Datum
15. Juli 2014 13:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Listen der berechtigten Stellen am automatisierten Auskunftsverfahren (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 TKG) und der beteiligten Stellen seit 2008 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Frau Biselli, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Automatisierten Auskunftsverfahren (AAV) gem. § 112 T…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: 2014-07-15 Biselli Teilnehmende Stellen am automatisierten Auskunftsverfahren [#6712]
Datum
18. Juli 2014 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Automatisierten Auskunftsverfahren (AAV) gem. § 112 TKG. Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen die von Ihnen verlangte Auskunft gem. § 1 IFG geben. Die Liste mit den aktuell (Stand 17.07.2014) am Verfahren teilnehmenden berechtigten Stellen gem. § 112 Abs. 2 TKG finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Eine historische Auflistung, welche berechtigten Stellen seit 2008 am Verfahren teilnehmen, können wir aus technischen Gründen nicht bereitstellen. Die Angaben der berechtigten Stellen gem. § 112 Abs. 2 TKG liegen uns lediglich in einer stets aktuell gehaltenen Datenbank vor, die wir auch selbst zur Wahrnehmung unserer Aufgaben benutzen. Aus diesem Grund ist eine historische Rückverfolgung von früheren Ständen leider nicht möglich. Wir hoffen Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß Referat Automatisiertes Auskunftsverfahren, PTSG Bundesnetzagentur Canisiusstr. 21 55122 Mainz Tel. 06131 18-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>