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Teilnehmer Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen

alle Namen der Teilnehmer, deren Position sowie deren Behörden bzw. Unternehmen am "Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen" am 25.07.2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Namen der…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnehmer Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen [#256104]
Datum
1. August 2022 19:30
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Namen der Teilnehmer, deren Position sowie deren Behörden bzw. Unternehmen am "Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen" am 25.07.2022.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256104/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre mail. Dem Umweltministerium liegen die angeforderte…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Teilnehmer Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen [#256104]
Datum
8. August 2022 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre mail. Dem Umweltministerium liegen die angeforderten Informationen nicht vor. Da nach unserer Kenntnis das Staatsministerium Baden-Württemberg jedoch über die entsprechenden Informationen verfügt, haben wir den Vorgang gemäß § 25 Abs. 3 UVwG dorthin abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> das Umweltministerium hat uns informiert, dass Sie einen Antrag nach LIFG…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Teilnehmer Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen [#256104]
Datum
10. August 2022 13:05
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
2,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das Umweltministerium hat uns informiert, dass Sie einen Antrag nach LIFG, UVwG und VIG gestellt haben. Da das Umweltministerium über die geforderten Daten nicht verfügt, wurde der Antrag gem. § 25 Abs. 3 UVwG an das Staatsministerium weitergeleitet. In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass falls Gebühren anfallen sollten, Sie vorab hierzu informiert werden. Einen Teil der Teilnehmenden können Sie der gemeinsamen Erklärung zum Gasgipfel entnehmen: Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen: Staatsministerium Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)<https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/krisengipfel-gas-baden-wuerttemberg-rueckt-zusammen/> In Hinblick auf die weiteren Teilnehmenden müssen wir, da es sich bei den von Ihnen angeforderten Informationen um personenbezogene Daten handelt, vorab mit diesen in Kontakt treten und die Einwilligung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten abfragen; sollte diese nicht erteilt werden, so müssten wir prüfen, ob an der Weitergabe im konkreten Fall ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Daher handelt es sich voraussichtlich nicht mehr um eine einfache Auskunft, die gebührenfrei ergehen kann. Das UVwG sieht in seinem Gebührenverzeichnis bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als 3 und bis 8 Stunden eine Gebührenrahmen von 10- 250 Euro vor. Aufgrund der Sommer- und damit Ferienzeit wird sich die Bearbeitung aufgrund von Abwesenheiten ggf. etwas verzögern. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfrage vom 8.8.2022 zurück. Da es sich bei den um Ih…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Teilnehmer Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen [#256104]
Datum
27. September 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfrage vom 8.8.2022 zurück. Da es sich bei den um Ihnen beantragten Informationen um personenbezogene Daten handelt und die notwendigen Abstimmungen andauern, verlängern wir die Frist zur unserseitigen Beantwortung Ihrer Anfrage gem. § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG BW bis zum 8.11.2022. Nach der genannten Vorschrift ist eine Verlängerung dieser Frist auf bis zu drei Monate ist zulässig, soweit eine Antragsbearbeitung innerhalb der Monatsfrist insbesondere der Beteiligung einer geschützten Person nach § 8<https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/6yq/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGBWV2P8&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint> nicht möglich ist. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfrage vom 08.08.2022 zurück. Beigefügt erhalten Sie…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Teilnehmer Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen [#256104]
Datum
8. November 2022 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfrage vom 08.08.2022 zurück. Beigefügt erhalten Sie wie gewünscht auf elektronischem Wege die Informationen, soweit diese uns vorliegen bzw. diese nicht auf zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen sind. Mit freundlichen Grüßen