Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit

aus der Presseinfo vom 17.03.2020 (https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-12-telefonnetz-ueberlastet) geht hervor:

- es rufen 10 Mal mehr Menschen an, als sonst üblich.
- das Telefonnetz des Providers ist überlastet.

Dazu folgende Fragen:

1) Wie viele Menschen rufen "üblicherweise" bei der Bundesagentur für Arbeit an? Bspw. die Zahlen für Januar, Februar, oder auch von letztem Jahr März wären ein Anhaltspunkt.
2) unter welchen Rufnummern wird angerufen und welche Fachbereiche werden unter den einzelnen Nummern betreut?
3) wer ist der Provider für das Telefonnetz der Bundesagentur für Arbeit?
4) wurden die Kapazitäten im Telefonnetz in letzter Zeit (3 Monate) aufgestockt? Wenn ja, in welchem Maße? Bspw. Vergleich Dezember zu März wäre ein Anhaltspunkt.
5) können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit auch von Zuhause arbeiten (bspw. dienstliches Notebook + VPN) und auch dort telefonieren (ggf. mit Headsets?)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus der Presseinfo …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit [#182858]
Datum
18. März 2020 02:43
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus der Presseinfo vom 17.03.2020 (https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-12-telefonnetz-ueberlastet) geht hervor: - es rufen 10 Mal mehr Menschen an, als sonst üblich. - das Telefonnetz des Providers ist überlastet. Dazu folgende Fragen: 1) Wie viele Menschen rufen "üblicherweise" bei der Bundesagentur für Arbeit an? Bspw. die Zahlen für Januar, Februar, oder auch von letztem Jahr März wären ein Anhaltspunkt. 2) unter welchen Rufnummern wird angerufen und welche Fachbereiche werden unter den einzelnen Nummern betreut? 3) wer ist der Provider für das Telefonnetz der Bundesagentur für Arbeit? 4) wurden die Kapazitäten im Telefonnetz in letzter Zeit (3 Monate) aufgestockt? Wenn ja, in welchem Maße? Bspw. Vergleich Dezember zu März wäre ein Anhaltspunkt. 5) können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit auch von Zuhause arbeiten (bspw. dienstliches Notebook + VPN) und auch dort telefonieren (ggf. mit Headsets?)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182858 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit“ v…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit [#182858]
Datum
21. April 2020 09:29
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit“ vom 18.03.2020 (#182858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182858
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit“ [#182858] [#182858]
Datum
2. Mai 2020 18:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182858 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie seit über einem Monat rumliegt und von der Bundesagentur für Arbeit nicht bearbeitet wurde. Meine Anmahnung der Informationen wurde ebenfalls vollständig ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 182858.pdf Anfragenr: 182858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182858
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit“ [#182858] # 25-720/003 II#0290
Datum
5. Mai 2020 15:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
451,3 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ********************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ********************************************** [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1-9/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.März 2020 baten Sie um Zugang zu folgenden Inf…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit [#182858]
Datum
5. Juni 2020 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1-9/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.März 2020 baten Sie um Zugang zu folgenden Informationen: 1) Wie viele Menschen rufen "üblicherweise" bei der Bundesagentur für Arbeit an? Bspw. die Zahlen für Januar, Februar, oder auch von letztem Jahr März wären ein Anhaltspunkt. 2) unter welchen Rufnummern wird angerufen und welche Fachbereiche werden unter den einzelnen Nummern betreut? 3) wer ist der Provider für das Telefonnetz der Bundesagentur für Arbeit? 4) wurden die Kapazitäten im Telefonnetz in letzter Zeit (3 Monate) aufgestockt? Wenn ja, in welchem Maße? Bspw. Vergleich Dezember zu März wäre ein Anhaltspunkt. 5) können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit auch von Zuhause arbeiten (bspw. dienstliches Notebook + VPN) und auch dort telefonieren (ggf. mit Headsets?)? Ich bitte zunächst um Verständnis dafür, dass für die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit die Gewährung von Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Kinderzuschlag, die Funktionsfähigkeit der hierfür erforderlichen IT-Verfahren und die telefonische Erreichbarkeit Vorrang haben, so dass Ihre Anfrage erst jetzt bearbeitet werden konnte. Die aus diesem Grund verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Ihrem Antrag gebe ich statt, soweit dazu amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vorhanden sind. Die hier vorhandenen Informationen habe ich jeweils Ihren Fragen zugeordnet. 1.)Wie viele Menschen rufen "üblicherweise" bei der Bundesagentur für Arbeit an? Bspw. die Zahlen für Januar, Februar, oder auch von letztem Jahr März wären ein Anhaltspunkt. Über den Provider der BA konnten folgende Zahlen ermittelt werden: Erklärung der Abkürzungen: SRN Nummer = Service Rufnummer SRN Name = Bezeichnung des Anrufers: Kunden, die Auskunft zu SGB III-Leistungen wünschen oder Kunden, die Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag haben. Wichtiger Hinweis: Die Spalte „Anzahl erfolgreich“ bedeutet, dass der Anruf in die Systeme der BA gelangt ist. D. h. nicht unbedingt zu ein Gespräch geführt hat. Monate SRN Nummer SRN Name Anzahl Anrufe Anzahl erfolgreich Jan 20 08004555500 Arbeitnehmer 1.837.926 1.813.789 Feb 20 08004555500 Arbeitnehmer 1.825.407 1.581.664 Mrz 20 08004555500 Arbeitnehmer 4.876.865 2.738.331 Apr 20 08004555500 Arbeitnehmer 1.565.713 1.367.212 Mai 20 08004555500 Arbeitnehmer 1.344.312 1.270.332 Jan 20 8004555530 Kindergeldbezieher 821.838 810.702 Feb 20 8004555530 Kindergeldbezieher 651.770 634.010 Mrz 20 8004555530 Kindergeldbezieher 848.957 762.140 Apr 20 8004555530 Kindergeldbezieher 900.452 879.315 Mai 20 8004555530 Kindergeldbezieher 853.333 834.599 Wie Sie den Zahlen entnehmen können, ist die Zahl der eingehenden Anrufe im März 2020 von 1,8 Mio auf 4,8 Mio. angestiegen. 2. ) Unter welchen Rufnummern wird angerufen und welche Fachbereiche werden unter den einzelnen Nummern betreut? Siehe Antwort zu 1): Service Rufnummern der BA sind die Nummern 08004555500 und 08004555530 3.) Wer ist der Provider für das Telefonnetz der Bundesagentur für Arbeit? Vodafone 4.) Wurden die Kapazitäten im Telefonnetz in letzter Zeit (3 Monate) aufgestockt? Wenn ja, in welchem Maße? Bspw. Vergleich Dezember zu März wäre ein Anhaltspunkt. Nein. Die Anrufzahlen haben sich wieder normalisiert. 5.) Können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit auch von Zuhause arbeiten (bspw. dienstliches Notebook + VPN) und auch dort telefonieren (ggf. mit Headsets?)? Ja, die Arbeit von zu Hause aus ist grundsätzlich möglich unter den Bedingungen der mit dem Hauptpersonalrat der BA vereinbarten „Dienstvereinbarung Telearbeit und Mobilarbeit“. Die Tätigkeit von zu Hause aus ist nur mit dienstlichen Notebook oder mit privatem PC und gesicherter CITRIX-Einwahl über das BA-Netz zulässig. Dabei ist auch das Telefonieren möglich. Die Dienstvereinbarung Telearbeit und Mobilarbeit ist im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo, vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen. Sie sind für mich sehr wertvoll. Sie schreibe…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Telefonanbindung der Bundesagentur für Arbeit [#182858]
Datum
6. Juni 2020 17:58
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo, vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen. Sie sind für mich sehr wertvoll. Sie schreiben: "Ich bitte zunächst um Verständnis dafür, dass für die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit die Gewährung von Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Kinderzuschlag, die Funktionsfähigkeit der hierfür erforderlichen IT-Verfahren und die telefonische Erreichbarkeit Vorrang haben, so dass Ihre Anfrage erst jetzt bearbeitet werden konnte. Die aus diesem Grund verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen." Sicherlich habe ich Verständnis dafür, dass die Bearbeitung der Leistungsanträge und aller weiteren hauptsächlichen Aufgaben der BA Priorität haben. Insbesondere da ich aktuell selbst Leistungen beziehe, weiß ich dies zu schätzen. Für die deutlich überschrittene Frist habe ich jedoch kein Verständnis. Ich habe hier eine fertige Untätigkeitsklage liegen, die ich am Montag bei Gericht gegen Sie eingereicht hätte. Den Prozess hätten sie vermutlich verloren. Beim nächsten Mal einfach ein kurzer Hinweis "Ja, die Anfrage ist bei uns angekommen, aber es wird X Wochen dauern" und dann ist allen Seiten am besten geholfen. Alles Gute aus Stuttgart Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182858

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # [geschwärzt] II#[geschwärzt] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # [geschwärzt] II#[geschwärzt]
Datum
9. Juni 2020 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]