Telefonat mit Klaus Landefeld Juli 2013

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Alle Informationen und Dokumente zum Telefonat mit Klaus Landefeld im Juli 2013, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-klaus-landefeld-de-cix-und-hans-de-with-g-10-kommission/#zusammenfassung-landefeld

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Information…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Telefonat mit Klaus Landefeld Juli 2013 [#9024]
Datum
31. März 2015 12:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen und Dokumente zum Telefonat mit Klaus Landefeld im Juli 2013, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-klaus-landefeld-de-cix-und-hans-de-with-g-10-kommission/#zusammenfassung-landefeld Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
A2 13 IFG – 02814 – In 2015 / NA 44 Sehr geehrte ich habe Ihre Mail vom 31. März 2015 erhalten. Sie beantragen da…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
A2 13 IFG – 02814 – In 2015 / NA 44
Datum
7. April 2015
Status
Warte auf Antwort
76,2 KB
Sehr geehrte ich habe Ihre Mail vom 31. März 2015 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen und Dokumente zum Telefonat mit Klaus Landefeld im Juli 2013, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-klaus-landefeld-de-cix-und-hans-de-with-g-10-kommission/#zusammenfassung-landefeld“ Die Anfrage ist hinsichtlich der Fragestellung nicht hinreichend bestimmt und kann in der vorliegenden Form nicht weiter bearbeitet werden. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag hinsichtlich des Gesprächspartners bzw. der Gesprächspartner des gesuchten Telefonates zu präzisieren, so dass die Akten des Bundeskanzleramtes auf hierzu relevante Informationen geprüft werden können. Zur Ihrer Information weise ich Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren bis zu 500,- Euro erhoben werden. Die genaue Höhe der festzusetzenden Gebühren lässt sich derzeit noch nicht vorhersehen. Einzelheiten regelt hier die jeweilige Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: A2 13 IFG – 02814 – In 2015 / NA 44 [#9024] Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben vom 7. April 2015 b…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: A2 13 IFG – 02814 – In 2015 / NA 44 [#9024]
Datum
17. April 2015 16:38
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben vom 7. April 2015 bitten sie, "Ihren Antrag hinsichtlich des Gesprächspartners bzw. der Gesprächspartner des gesuchten Telefonates zu präzisieren". Im verlinkten Protokoll sagte Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH: > Landefeld: Ich habe ungefähr in der ersten Juli-Woche 2013 mit Klaus-Dieter Fritsche telefoniert, wie man sich zu verhalten hat, wie wir damit umgehen sollen. > Landefeld: Könnte auch sein, dass das Herr Günter Heiß war. Ich hoffe, dass diese Präzisierung ausreicht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 9024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
AZ 13IFG-02814 In 2015/NA 44 Sehr geehrte mit Mail vom 31. März 2015 beantragten Sie auf der Grundlage des Inform…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
AZ 13IFG-02814 In 2015/NA 44
Datum
28. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
143,6 KB
Sehr geehrte mit Mail vom 31. März 2015 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen und Dokumente zum Telefonat mit Klaus Landefeld im Juli 2013, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-klaus-landefeld-de-cix-und-hans-de-with-g-10-kommission/#zusammenfassung-landefeld.“ Sie hatten Ihre Anfrage mit Mail vom 17. April 2015 hinsichtlich der Gesprächspartner auf Seiten des Bundeskanzleramtes präzisiert (StS Fritsche, MD Heiß). Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben. Gründe: I. In den Akten des Bundeskanzleramtes konnten keine einschlägigen Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden. Der Antrag ist daher abzulehnen. II. Die Kostenentsoheidung folgt aus § 10 Abs. 1 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen