Telefonaufzeichnung statt Beratungsprotokoll bei Wertpapierberatungen - Datenschutz - Auskunft
Laut folgender Pressemeldung
http://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Ordern-Sie-jetzt-das-Band-laeuft-1006725413/1
werden ab 3. Januar 2018 schriftliche Beratungsprotokolle durch Telefonaufzeichnungen (Biometriemerkmal Stimme) ersetzt.
Senden Sie mir bitte Dokumente zu, aus denen folgendes hervorgeht:
Wie wird sichergestellt, dass diese biometrische Datensammlung nur zweckgebunden erhoben, gespeichert und genutzt wird
und
keine analytische Auswertung (zu anderen Zwecken) stattfindet?
Wird in diesem Falle auch das Gespräch und die Stimme des Beraters aufgezeichnet (alles andere wäre unlogisch)?
Die bisherige Datenschutzauskunft durch die Banken konnte oftmals rein schriftlich erfolgen.
Welche Medien bzw. Übertragungsformen können bzw. müssen dann ab 3.01.2018 bei einer Datenschutzauskunft durch die Banken genutzt werden?
Insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass der DURCHSCHNITTSBÜRGER nicht in der Lage ist, verschlüselt per E-Mail zu kommunizieren.
Welche datenschutzrechtlichen Unterschiede existieren bzw. ergeben sich für den Zeitraum vom 03.01.2018 (altes Recht) bis zum Inkrafttreten der DatenSchutzGrundVerOrdnung im Mai 2018?
Information nicht vorhanden
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Datum14. November 2017
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16. Dezember 2017
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