Telefonaufzeichnungen der KV Hessen

- Vereinbarungen der KBV, bzw. zwischen der KBV und der KH Hessen den Datenschutz der Telefonkommunikation betreffend

- Erlasse, Verordnungen, Vereinbarungen, Abstimmungen, Beratungen, Protokolle, Stellungnahmen, Anhörungen, Reglemente, etc. und alle andere Akten oder elektronische Dateien und Korrespondenz (z.B. interne E-Mails) die zu dem Thema Aufzeichnungen von Anrufen bei der KBV vorhanden sind.

Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache und somit kostenfreie Anfrage handelt. Andernfalls wird um entsprechende, begründete Mitteilung gebeten, warum dies nicht der Fall sein sollte.
Sofern der Umfang der Informationen sehr groß sein sollte, bitte ich vorab um Mitteilung über die tatsächliche Menge an Informationen und deren jeweilige Zuordnung zu den oben genannten oder anderen Kategorien, damit eine entsprechende (Vor-)Selektion erfolgen kann.

Die Einsichtgewährung hat nach geltendem Recht binnen 1 Monats nach Antragstellung zu erfolgen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    24. Oktober 2020
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vereinbarungen de…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
21. September 2020 22:21
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vereinbarungen der KBV, bzw. zwischen der KBV und der KH Hessen den Datenschutz der Telefonkommunikation betreffend - Erlasse, Verordnungen, Vereinbarungen, Abstimmungen, Beratungen, Protokolle, Stellungnahmen, Anhörungen, Reglemente, etc. und alle andere Akten oder elektronische Dateien und Korrespondenz (z.B. interne E-Mails) die zu dem Thema Aufzeichnungen von Anrufen bei der KBV vorhanden sind. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache und somit kostenfreie Anfrage handelt. Andernfalls wird um entsprechende, begründete Mitteilung gebeten, warum dies nicht der Fall sein sollte. Sofern der Umfang der Informationen sehr groß sein sollte, bitte ich vorab um Mitteilung über die tatsächliche Menge an Informationen und deren jeweilige Zuordnung zu den oben genannten oder anderen Kategorien, damit eine entsprechende (Vor-)Selektion erfolgen kann. Die Einsichtgewährung hat nach geltendem Recht binnen 1 Monats nach Antragstellung zu erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt, erfolgen die Telefonaufzeichnungen in der…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
1. Oktober 2020 17:14
Status
Warte auf Antwort
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Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt, erfolgen die Telefonaufzeichnungen in der Hoheit der Kassenärztlichen Vereinigungen. Es gibt keine Vereinbarung der KBV mit der KV Hessen über Telefonaufzeichnungen. Es sind darüber hinaus auch keine Unterlagen in der KBV über dieses Thema vorhanden, abgesehen von einigen Korrespondenzen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme und bitte zeitgleich um Übersendung der von …
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
1. Oktober 2020 17:41
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme und bitte zeitgleich um Übersendung der von Ihnen erwähnten "Korrespondenzen" per E-Mail oder alternativ um Übersendung der Unterlagen zur Akteneinsicht an das lokale Amtsgericht bei mir vor Ort. Nach Einsicht in die Unterlagen, werde ich den Vorgang hier abschließen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in neben den mit Ihnen geführten Korrespondenzen haben wir zu dem Th…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
19. Oktober 2020 17:39
Status
Warte auf Antwort
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Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in neben den mit Ihnen geführten Korrespondenzen haben wir zu dem Thema Telefonaufzeichnungen die anhängenden Korrespondenzen geführt, die wir Ihnen in geschwärzter Form zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es zu dem Antwortschreiben des Herrn Spahn weitere Korrespondenz und? Auf welch…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
14. November 2020 15:18
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es zu dem Antwortschreiben des Herrn Spahn weitere Korrespondenz und? Auf welchen Vorgang bezieht sich denn die Antwort des Herrn Spahn bzw. war die Antwort an Ihre Behörde gerichtet? Wieso wurde der Empfänger geschwärzt, handelt es sich um einen privaten Adressaten? Ich bedanke mich und verbleibe, Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, meine letzte Rückfrage vom 14. November 2020 nunmehr zeitnah und voll…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
12. Januar 2021 01:07
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, meine letzte Rückfrage vom 14. November 2020 nunmehr zeitnah und vollständig zu bearbeiten. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 22.1.2021. Liegen außer den mit überlassenen drei Seiten an Unterlagen auch noch weitere zum Thema bei Ihnen vor? Wenn ja welche? Auch die Beantwortung dieser Frage bitte ich nunmehr umgehende nachzuholen bis zum 22.1.2021. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen. Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in nein, es liegen keine weiteren Unterlagen vor. Mit freundlichen…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
13. Januar 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in nein, es liegen keine weiteren Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie gefragt: Sehr geehrtAntragsteller/in "Gibt es zu dem Antwortsch…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
13. Januar 2021 18:36
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie gefragt: Sehr geehrtAntragsteller/in "Gibt es zu dem Antwortschreiben des Herrn Spahn weitere Korrespondenz und Auf welchen Vorgang bezieht sich denn die Antwort des Herrn Spahn bzw. war die Antwort an Ihre Behörde gerichtet? Wieso wurde der Empfänger geschwärzt, handelt es sich um einen privaten Adressaten?" Ich darf noch um nunmehr umgehende Beantwortung und ggf. Zusendung der fehlenden Unterlagen bitten. Ich bedanke mich und verbleibe, Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben nur das Schreiben des Ministers und keine weiteren Unt…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
14. Januar 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
Extern-Vertraulich Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben nur das Schreiben des Ministers und keine weiteren Unterlagen hierzu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in woher stammt das Schreiben bzw. in welchem Zusammenhang ist es Ihnen zugegangen? Es …
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
15. Januar 2021 15:41
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in woher stammt das Schreiben bzw. in welchem Zusammenhang ist es Ihnen zugegangen? Es gibt dazu ja sicherlich einen Vorgang, zu dem es Ihnen überlassen wurde? Bitte beantworten Sie auch noch die zweite Frage aus meiner letzten Nachricht (Grund für die Schwärzung des Adressats des Schreibens?). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Telefonaufzeichnungen der KV Hessen“ [#197568]
Datum
15. Juli 2021 18:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197568/ Ich bin der Meinung, meine letzte Nachfrage an die Behörde wurde zu Unrecht unbearbeitet gelassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197568.pdf - 2020-10-01_1-image001.gif - 2020-10-01_1-image002.jpg - 2020-10-19_1-image001.gif - 2020-10-19_1-image002.jpg - 2020-10-19_1-Korrespondenz.pdf Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Telefonaufzeichnungen der KV Hessen“ vom 21.09.…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Telefonaufzeichnungen der KV Hessen“ [#197568]
Datum
15. Juli 2021 18:08
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Telefonaufzeichnungen der KV Hessen“ vom 21.09.2020 (#197568) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollumfänglich beantwortet. Bitte beantworten Sie die von mir gestellte Nachfrage vom 15.1.2021 nunmehr umgehend. Sollte ich bis zum 30.7. keine hinreichende Bearbeitung feststellen, behalte ich mir vor die Sache jederzeit dem Klageverfahren zuzuführen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. August 2021 11:59
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568] Sehr << Anrede >> Die folgenden …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568]
Datum
15. August 2021 16:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Die folgenden Bestandteile meiner Anfrage wurden bis dato nicht beantwortet und unterliegen bitte der Vermittlung durch Ihre Behörde: - Auf welchen Vorgang bezieht sich denn die Antwort des Herrn Spahn - Wegen der Schwärzung: War die Antwort an eine Stelle in der auskunftspflichtigen Behörde gerichtet oder handelt es sich um einen privaten Adressaten? Diese Fragen sind integraler Bestandteil meines Auskunftsbegehrens und für die sinnvolle Einordnung der übermittelten Unterlagen unerlässlich. Ich darf daher weiterhin um Ihre Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197568/
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr Antragsteller/in das Schreiben des Bundesgesundheitsministers ging an die KV Hessen. Eine…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
25. Oktober 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Extern-Vertraulich Sehr Antragsteller/in das Schreiben des Bundesgesundheitsministers ging an die KV Hessen. Einen Vorgang hierzu gibt es nicht. Die KBV hat das Schreiben lediglich zur Information überlassen bekommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt] bitte überlassen Sie mir eine vollständig ungeschwärzte Kopie des Schreibens des Bundesgesundhe…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
25. Oktober 2021 15:59
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] bitte überlassen Sie mir eine vollständig ungeschwärzte Kopie des Schreibens des Bundesgesundheitsministers bis spätestens 5.11.2021. Für eine Schwärzung kann ich, da es sich Ihrer Auskunft beim Adressaten um die KV Hessen handelt, keine Rechtsgrundlage erkennen. Behörden gehören nicht zu dem Kreis schutzwürdiger Dritter, bei denen ausnahmsweise eine Schwärzung gerechtfertigt sein kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197568 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: Telefonaufzeichnungen der KV Hessen [#197568]
Datum
25. Oktober 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
Extern-Vertraulich
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480
Datum
9. November 2021 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/007 II#0480 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568] Sehr [geschwärzt], in Ihrem Schreiben von Au…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568]
Datum
9. November 2021 14:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], in Ihrem Schreiben von August teilten Sie mir, dass die Schwärzung des Empfängers aus berechtigten Gründen des IFG erfolgt sei. Bitte teilen Sie mir mit, auf Basis welcher Information Sie diese Feststellung trafen. ... Mit freundlichen Grüßen Dr. [geschwärzt] Anfragenr: 197568 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568]
Datum
10. November 2021 09:48
Status
signature.asc
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/007 II#0480 Sehr Antragsteller/in In meinem Schreiben vom 5. August 2021 habe ich mitgeteilt: "Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Schwärzung des Empfängernamens sei auf § 5 Abs. 1 IFG hingewiesen, wonach personenbezogene Daten Dritter zu schützen sind." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568] Sehr [geschwärzt], leider verstehe ich I…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568]
Datum
12. November 2021 19:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], leider verstehe ich Ihre letzte E-Mail nicht, was wollten Sie mir damit sagen? Bitte teilen Sie mir mit, auf Basis welcher Information Sie die Feststellung trafen, dass in dieser Anfragesache die Schwärzungen gem. § 5 Abs. 1 IFG erfolgten. Gezeichnet, [geschwärzt] Anfragenr: 197568 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-721/007 II#0480 [#197568]
Datum
18. November 2021 14:52
Status
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-721/007 II#0480 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Schreiben vom 12. November 2021 teile ich mit, dass es sich bei dem Passus "Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Schwärzung des Empfängernamens sei auf § 5 Abs. 1 IFG hingewiesen, wonach personenbezogene Daten Dritter zu schützen sind." lediglich um einen Hinweis handelt und nicht um eine Feststellung. Da das ungeschwärzte Schreiben hier nicht vorliegt, kann eine Feststellung, dass die Schwärzung aufgrund § 5 Abs. 1 IFG erfolgte, nicht getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen