Telefonische Anfragen

1. Die Dienstanweisungen und Vorgaben für die Telefonzentrale, aus denen hervorgeht, dass eine anrufende Person einen Namen eines BSI-Mitarbeiters nennen muss, um mit einer Abteilung verbunden zu werden.

2. Unterlagen des BSI, aus denen neben den Abteilungen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Vor- und Nachnamen der Abteilungen genannt werden.

3. Alle Vorgaben und Dienstanweisungen innerhalb des BSI, die eine rechtskonforme Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes insbesondere mit Hinblick auf die mündliche Antragstellung sicherstellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Dienstanw…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonische Anfragen [#26505]
Datum
9. Februar 2018 13:12
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Dienstanweisungen und Vorgaben für die Telefonzentrale, aus denen hervorgeht, dass eine anrufende Person einen Namen eines BSI-Mitarbeiters nennen muss, um mit einer Abteilung verbunden zu werden. 2. Unterlagen des BSI, aus denen neben den Abteilungen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Vor- und Nachnamen der Abteilungen genannt werden. 3. Alle Vorgaben und Dienstanweisungen innerhalb des BSI, die eine rechtskonforme Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes insbesondere mit Hinblick auf die mündliche Antragstellung sicherstellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 09.02.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen meinen Be…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 09.02.2018
Datum
2. März 2018 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen