Telefonlisten des Jobcenters Rhein-Sieg

Anfrage an: Jobcenter Rhein-Sieg

die Telefonlisten aller Mitarbeiter der sieben Geschäftsstellen in Eitorf, Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Bad Honnef, Meckenheim und Alfter des Jobcenters Rhein-Sieg.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
Martin Zieroth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Telefonliste…
An Jobcenter Rhein-Sieg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
Telefonlisten des Jobcenters Rhein-Sieg [#5483]
Datum
24. Januar 2014 08:03
An
Jobcenter Rhein-Sieg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Telefonlisten aller Mitarbeiter der sieben Geschäftsstellen in Eitorf, Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Bad Honnef, Meckenheim und Alfter des Jobcenters Rhein-Sieg. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Martin Zieroth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth
Jobcenter Rhein-Sieg
Telefonlisten des Jobcenters rhein-sieg (#5483) Sehr geehrter Herr Zieroth, Ihrer Bitte um Übersendung der Mitarb…
Von
Jobcenter Rhein-Sieg
Betreff
Telefonlisten des Jobcenters rhein-sieg (#5483)
Datum
21. Februar 2014 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zieroth, Ihrer Bitte um Übersendung der Mitarbeitertelefonlisten des Jobcenters rhein-sieg vom 24.01.2014 kann ich leider nicht nachkommen. Das Jobcenter rhein-sieg arbeitet ausschließlich mit einem in einer speziellen IT-Fachanwendung erfassten Verzeichnis der Mitarbeiter-Durchwahlen und Mailadressen. Aus dieser, durch ein übergeordnetes IT-Zentrum bereitgestellten und aktualisierten, Fachanwendung können keine Listen generiert werden. Ein zusätzliches Führen von Telefon- und Maillisten, z.B. als Excel-Tabellen, würde einen kontinuierlichen und erheblichen Aufwand an Zeit und Arbeit bedeuten und wäre zudem für unsere Zwecke überflüssig. Nach § 1 IFG gibt es einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 2 IFG definiert diese Informationen als amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Dementsprechend ist das Jobcenter rhein-sieg nicht verpflichtet, eine solche Aufzeichnung mit erheblichem Aufwand neu zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen Verena Klein behördliche Datenschutzbeauftragte Telefon: +49 2241 3978-348 Telefax: +49 2241 3978-227 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.jobcenter-rhein-sieg.de<http://www.jobcenter-rhein-sieg.de/> jobcenter rhein-sieg Geschäftsstelle Sankt Augustin Markt 3 53757 Sankt Augustin
Martin Zieroth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Telefonlisten des Jobcenters Rhein-Sieg" [#5483]
Datum
24. Februar 2014 08:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5483 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil mindestens eine Übermittlung über Screenshots möglich wäre. Zudem zweifel ich an, dass es nicht möglich sein soll aus dem angesprochenen IT-System einen Export zu generieren. Über 150 anderen Jobcentern im Bundesgebiet ist es möglich die entsprechenden Listen zu veröffentlichen. Ich vermute, dass die Begründung dafür sorgen soll eine Veröffentlichung zu verhindern, obwohl das Verwaltungsgericht Leipzig dies als rechtens entschieden hat. Wenn solche Begründungen dafür genutzt werden können, entsprechende Informationen zurückzuhalten, dann wird der Zweck des IFG langfristig unterlaufen. Ich bitte Sie daher in diesem Fall tätig zu werden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 5483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Telefonlisten des Jobcenters Rhein-Sieg" [#5483]
Datum
4. März 2014 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-720-1/001 II#0086 Sehr geehrter Herr Zieroth, für Ihr Schreiben vom 24.02.2014 danke ich Ihnen. Durch die Entscheidung des VG Leipzig wird (lediglich) das Jobcenter Leip-zig verpflichtet, dem Kläger Zugang zu seiner aktuellen Diensttelefonliste zu gewähren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das JC Leipzig hat zwischenzeit-lich Rechtsmittel eingelegt. Erst mit einer endgültigen Entscheidung lässt sich das Informationszugangsrecht gegenüber allen Jobcentern durchsetzen. Derzeit sehe ich keine zielführende Möglichkeit, auf einen Informationszugang hinzuwirken. Das Jobcenter Rhein-Sieg teilt in seiner Nachricht vom 21. Februar 2014 mit, dass es eine IT-gestützte Anwendung nutze und daher keine Telefonliste führe. Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde ist als tatbestandliche Voraussetzung des Zugangsanspruches im Informationsfreiheitsgesetz zwar nicht explizit aufgeführt, ist aber eine denklogische Voraussetzung für den Anspruch und damit ein ungeschriebenes Tatbestandmerkmal. Damit ist nur der Zugang zu konkret vorhandenen behördlichen Informationsbeständen möglich. Zudem sieht das IFG keine Informationsbeschaffungspflicht der Bundesbehörden. Das JC ist also nicht verpflichtet, eine Liste mit den Kontaktdaten der Mitarbeiter zu erstellen und diese dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Ich bedaure, Ihnen keine andere Nachricht geben zu können. Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Vermittlung bei Anfrage "Telefonlisten des Jobcenters Rhein-Sieg" [#5483] Datum: Mon, 24 Feb 2014 07:55:48 -0000 Von: Martin Zieroth <<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort an: Martin Zieroth <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5483 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil mindestens eine Übermittlung über Screenshots möglich wäre. Zudem zweifel ich an, dass es nicht möglich sein soll aus dem angesprochenen IT-System einen Export zu generieren. Über 150 anderen Jobcentern im Bundesgebiet ist es möglich die entsprechenden Listen zu veröffentlichen. Ich vermute, dass die Begründung dafür sorgen soll eine Veröffentlichung zu verhindern, obwohl das Verwaltungsgericht Leipzig dies als rechtens entschieden hat. Wenn solche Begründungen dafür genutzt werden können, entsprechende Informationen zurückzuhalten, dann wird der Zweck des IFG langfristig unterlaufen. Ich bitte Sie daher in diesem Fall tätig zu werden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 5483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>