Sehr geehrter Herr
Anonymer Nutzer,
in Ihrer E-Mail an den Chef der Senatskanzlei vom 19. Januar 2013 baten sie um Übersendung der Fragestellung und der Ergebnisse einer Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze.
Ihrer Bitte können wir leider nicht nachkommen, da uns die Unterlagen nicht vorliegen. Eine Telefonumfrage namens und im Auftrag des Senats, eines städtischen Unternehmens oder eines Unternehmens, an dem die Stadt Hamburg beteiligt wäre, hat es nach unseren Informationen nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Pawelczyk
Referentin für Klima-, Umwelt-, Ressourcen- und Hochwasserschutz
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei
Planungsstab
Hermannstraße 15, 20095 Hamburg
Telefon: +49 40 42831-2193
E-Fax: +49 40 4279 15-108
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Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Anonymer Nutzer <<E-Mailadresse>>
Gesendet: Samstag, 19. Januar 2013 01:15
An: Krupp, Christoph Dr.
Betreff: Telefonmfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
es wird oder wurde Ende 2012/Anfang 2013 im Auftrag der Stadt Hamburg eine Telefonumfrage u.a. mit Fragen zur Meinung der Angerufenen zur Rekommunalisierung der Energienetze durchgeführt. Da diese Umfrage laut den Interviewern im Namen und im Auftrag der Stadt Hamburg durchgeführt wurde, fordere ich Sie auf, mir die Fragestellung und das Ergebnis dieser Umfrage mitzuteilen. Wenn die Senatskanzlei nicht zuständig ist, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anonymer Nutzer