Telefonmfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

es wird oder wurde Ende 2012/Anfang 2013 im Auftrag der Stadt Hamburg eine Telefonumfrage u.a. mit Fragen zur Meinung der Angerufenen zur Rekommunalisierung der Energienetze durchgeführt. Da diese Umfrage laut den Interviewern im Namen und im Auftrag der Stadt Hamburg durchgeführt wurde, fordere ich Sie auf, mir die Fragestellung und das Ergebnis dieser Umfrage mitzuteilen. Wenn die Senatskanzlei nicht zuständig ist, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2013
  • Frist
    20. Februar 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonmfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze
Datum
19. Januar 2013 01:14
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
es wird oder wurde Ende 2012/Anfang 2013 im Auftrag der Stadt Hamburg eine Telefonumfrage u.a. mit Fragen zur Meinung der Angerufenen zur Rekommunalisierung der Energienetze durchgeführt. Da diese Umfrage laut den Interviewern im Namen und im Auftrag der Stadt Hamburg durchgeführt wurde, fordere ich Sie auf, mir die Fragestellung und das Ergebnis dieser Umfrage mitzuteilen. Wenn die Senatskanzlei nicht zuständig ist, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze - Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr ge…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze - Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
28. Januar 2013 19:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre an Herrn Staatsrat Dr. Krupp gerichtete Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ist an mich weitergeleitet worden. Sie baten u.a., Ihnen eine Empfangsbestätigung zu schicken. Dies möchte ich hiermit gerne tun. Gleichzeitig bitte ich Sie noch um etwas Geduld bis zur Beantwortung Ihrer Frage. Mit freundlichen Grüßen Elke Pawelczyk Referentin für Klima-, Umwelt-, Ressourcen- und Hochwasserschutz Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei Planungsstab Hermannstraße 15, 20095 Hamburg Telefon: +49 40 42831-2193 E-Fax: +49 40 4279 15-108 E-Mail : <<E-Mailadresse>> www.hamburg.de/senatskanzlei<http://www.hamburg.de/senatskanzlei> <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze - Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Ha…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze - Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
29. Januar 2013 10:45
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Hallo Frau Pawelczyk, ok, freue mich trotzdem auf eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer

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Senatskanzlei Hamburg
WG: Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze - Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz Sehr geehrter…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze - Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz
Datum
7. Februar 2013 10:36
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in Ihrer E-Mail an den Chef der Senatskanzlei vom 19. Januar 2013 baten sie um Übersendung der Fragestellung und der Ergebnisse einer Telefonumfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze. Ihrer Bitte können wir leider nicht nachkommen, da uns die Unterlagen nicht vorliegen. Eine Telefonumfrage namens und im Auftrag des Senats, eines städtischen Unternehmens oder eines Unternehmens, an dem die Stadt Hamburg beteiligt wäre, hat es nach unseren Informationen nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen Elke Pawelczyk Referentin für Klima-, Umwelt-, Ressourcen- und Hochwasserschutz Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei Planungsstab Hermannstraße 15, 20095 Hamburg Telefon: +49 40 42831-2193 E-Fax: +49 40 4279 15-108 E-Mail : <<E-Mailadresse>> www.hamburg.de/senatskanzlei<http://www.hamburg.de/senatskanzlei> <<E-Mailadresse>> Ursprüngliche Nachricht----- Von: Anonymer Nutzer <<E-Mailadresse>> Gesendet: Samstag, 19. Januar 2013 01:15 An: Krupp, Christoph Dr. Betreff: Telefonmfrage zur Rekommunalisierung der Energienetze Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: es wird oder wurde Ende 2012/Anfang 2013 im Auftrag der Stadt Hamburg eine Telefonumfrage u.a. mit Fragen zur Meinung der Angerufenen zur Rekommunalisierung der Energienetze durchgeführt. Da diese Umfrage laut den Interviewern im Namen und im Auftrag der Stadt Hamburg durchgeführt wurde, fordere ich Sie auf, mir die Fragestellung und das Ergebnis dieser Umfrage mitzuteilen. Wenn die Senatskanzlei nicht zuständig ist, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer