Telefonverzeichnis

- das interne Telefonverzeichnis Ihrer Behörde

Bitte nutzen Sie vorzugsweise eine Antwort per E-Mail an das Absenderpostfach oder alternativ eine Antwort per Fax an unten angegebene Rufnummer. Bitte verzichten Sie aus Umweltgründen auf Briefpost.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das interne Telefonverzeichnis Ihre…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telefonverzeichnis [#268343]
Datum
22. Januar 2023 14:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das interne Telefonverzeichnis Ihrer Behörde Bitte nutzen Sie vorzugsweise eine Antwort per E-Mail an das Absenderpostfach oder alternativ eine Antwort per Fax an unten angegebene Rufnummer. Bitte verzichten Sie aus Umweltgründen auf Briefpost.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268343/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang na…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: WG: Telefonverzeichnis [#268343]
Datum
6. Februar 2023 11:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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171 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 22. Januar 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Da es Hinweise darauf gibt, dass Sie noch minderjährig sein könnten, bitte ich Sie um einen Nachweis der Volljährigkeit oder eine entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Danach wird Ihr Antrag im Referat ZA4 (Organisation) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Vermutung finde ich ziemlich dreist, alleine weil Ihrem Ministerium ein eind…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Telefonverzeichnis [#268343]
Datum
6. Februar 2023 13:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Vermutung finde ich ziemlich dreist, alleine weil Ihrem Ministerium ein eindeutiges Nachweisdokument vorliegt. Dies ist nachweislich bestätigt. Alternativ benennen Sie mir gern eine Rechtsnorm für diese Behauptung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268343/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Vermutung finde ich ziemlich dreist, alleine weil Ihrem Ministerium ein eind…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Telefonverzeichnis [#268343]
Datum
6. Februar 2023 13:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Vermutung finde ich ziemlich dreist, alleine weil Ihrem Ministerium ein eindeutiges Nachweisdokument vorliegt. Dies ist nachweislich bestätigt. Alternativ benennen Sie mir gern eine Rechtsnorm für diese Behauptung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268343/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationsz…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Antrag: Telefonverzeichnis [#268343]
Datum
13. Februar 2023 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach IFG vom 22. Januar 2023. Mit freundlichen Grüßen