Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben, das der Bundespräsident anlässlich des vergangenen südkoreanischen Nationalfeiertags am 14. August 2018 an die verantwortlichen Personen in Korea geschickt hat.
Die Anfrage bezieht sich auf Südkorea und Nordkorea, da der Nationalfeiertag ein gemeinsames Datum ist. Falls nur einem der Staaten eine entsprechende Nachricht übermittelt worden ist, bitte ich um Zusendung dieser.
Wenn überhaupt kein Telegramm verschickt wurde, bitte ich um kurze Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde abgelehnt, das das Bundespräsidialamt in diesem Fall nicht dem IFG unterliegt.
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Februar 2019
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1. Mai 2019
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