Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Schreiben, das der Bundespräsident anlässlich des vergangenen südkoreanischen Nationalfeiertags am 14. August 2018 an die verantwortlichen Personen in Korea geschickt hat.
Die Anfrage bezieht sich auf Südkorea und Nordkorea, da der Nationalfeiertag ein gemeinsames Datum ist. Falls nur einem der Staaten eine entsprechende Nachricht übermittelt worden ist, bitte ich um Zusendung dieser.

Wenn überhaupt kein Telegramm verschickt wurde, bitte ich um kurze Rückmeldung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, das das Bundespräsidialamt in diesem Fall nicht dem IFG unterliegt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    1. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben, das der B…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages [#59455]
Datum
27. Februar 2019 14:13
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben, das der Bundespräsident anlässlich des vergangenen südkoreanischen Nationalfeiertags am 14. August 2018 an die verantwortlichen Personen in Korea geschickt hat. Die Anfrage bezieht sich auf Südkorea und Nordkorea, da der Nationalfeiertag ein gemeinsames Datum ist. Falls nur einem der Staaten eine entsprechende Nachricht übermittelt worden ist, bitte ich um Zusendung dieser. Wenn überhaupt kein Telegramm verschickt wurde, bitte ich um kurze Rückmeldung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages [#59455]
Datum
29. März 2019 09:26
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages“ vom 27.02.2019 (#59455) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespräsidialamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage wurde hier leider übersehen. Wir werden diese nun alsbald beantworte…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages [#59455]
Datum
29. März 2019 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage wurde hier leider übersehen. Wir werden diese nun alsbald beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Ich verschiebe die Frist aus Verständnis um einen Mon…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages [#59455]
Datum
29. März 2019 21:34
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Ich verschiebe die Frist aus Verständnis um einen Monat nach hinten, sodass ich bis zum 1. Mai 2019 mit Ihrer Antwort rechne. Vielen Dank bereits im Voraus für die Bearbeitung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihr Antrag vom 27. Februar 2019 auf Zugang zu einem Glückwunsch-Telegramm des Bundespräsidenten anlässlich des koreanischen Nationalfeiertages Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Zusendung des/der Schreiben, das/die der Bundespräsident anlässlich des vergangenen südkoreanischen Nationalfeiertages am 14. August 2018 an die verantworlichen Personen in Sür- und/oder Nordkorea geschickt hat, ergeht folgender BESCHEID: Den beantragten Informationszugang lehne ich - kostenfrei - ab. Begründung: Der Zugang zu den von Ihnen genannten Unterlagen war abzulehnen. Denn von dem Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus § 1 Abs. 1 IFG werden die Wahrnehmung der verfassungsrechtlichen Aufgaben durch den Bundespräsidenten selbst bzw. die Vorbereitungen präsidieller Akte des Bundespräsidenten durch das Bundespräsidialamt nicht erfasst. Insofern führt bereits die Gesetzesbegründung zum IFG (BT-Drs. 15/4993, S. 8) wie folgt aus: "Auch die Tätigkeit des Bundespräsidialamtes fällt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere nicht die Vorbereitung präsidieller Akte des Bundespräsidenten und die vom Bundespräsidenten delegierten Akte. [...]". Dieser eindeutigen Klarstellung des gesetzgeberischen Willens folgt das Schrifttum zum IFG einhellig ([Quellenangaben siehe angehängte PDF-Datei]). Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilt diese Auffassung (Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2014 und 2015, S. 76f). Zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben des Bundespräsidienten gehört gemäß Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG die völkerrechtliche Vertretung des Bundes. Neben der verfassungsrechtlich positivierten Aufgaben sind auch die vielfältigen Repräsentationsaufgaben des Bundespräsidenten im In- und Ausland verfassungsrechtlicher Art und daher dem IFG entzogen. In der Kommentierung zum IFG wird wie folgt ausgeführt: "Dem Informationszugang nach § 1 Abs. 1 S. 2 entzogen sind auch bestimmte Aufgaben, die der Bundespräsident in der Funktion des Staatsoberhaupts wahrnimmt. Dabei handelt es sich um spezifische verfassungsrechtliche Aufgaben. Beispiele insoweit sind die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland, aber auch sonstige mit dem Amt verbundene Funktionen wie Vertrauensbildung und Integration z.B. durch öffentliche Auftritte, Ansprachen, (Staats-)Besuche, Veranstaltungen". (vgl. Schoch, a.a.O., § 1 Rn. 190). Die Übermittlung von Glückwunschschreiben zu Nationalfeiertagen ausländischer Staaten erfolgt in Wahrnehmung der verfassungsrechtlich verankerten völkerrechtlichen Vertretungsbefugnis sowie der Repräsentationsfunktion des Bundespräsidenten, so dass diese Schreiben nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Rechtsbehelfsbelehrung: [...] Mit freundlichen Grüßen