Telegramm von Frank-Walter Steinmeier an "den Iran" vom 11.02.2019

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Telegramm von Frank-Walter Steinmeier an "den Iran" vom 11.02.2019

Zitat die Welt (https://www.welt.de/politik/deutschland/article189352351/Frank-Walter-Steinmeier-Glueckwunsche-an-den-Iran-nun-mehrt-sich-Kritik.html):

"Demnach sendete der Bundespräsident „herzliche Glückwünsche“ zum Nationalfeiertag, „auch im Namen meiner Landsleute“. Deutschland werde alles tun, um das Atomabkommen mit dem Westen zu bewahren, versprach Steinmeier in seinem Schreiben laut der Zeitung."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Telegramm von …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Telegramm von Frank-Walter Steinmeier an "den Iran" vom 11.02.2019 [#59277]
Datum
25. Februar 2019 16:48
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Telegramm von Frank-Walter Steinmeier an "den Iran" vom 11.02.2019 Zitat die Welt (https://www.welt.de/politik/deutschland/article189352351/Frank-Walter-Steinmeier-Glueckwunsche-an-den-Iran-nun-mehrt-sich-Kritik.html): "Demnach sendete der Bundespräsident „herzliche Glückwünsche“ zum Nationalfeiertag, „auch im Namen meiner Landsleute“. Deutschland werde alles tun, um das Atomabkommen mit dem Westen zu bewahren, versprach Steinmeier in seinem Schreiben laut der Zeitung."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Filter, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG Telegramm von Frank-Walter Steinmeier an "den Iran" vom 11.02.2019, Vg. Nr. 094-2019
Datum
28. Februar 2019 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen