Telekommunikationsüberwachung 2017 im Rahmen von Terrorismusdelikten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen Ihrer "Übersicht Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100a StPO) für 2017" haben Sie die Statistiken zur TKÜ im Jahr 2017 veröffentlicht und in Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO aufgeteilt.
Bitte senden Sie mir, sofern möglich, eine Unterteilung der TKÜs im Jahr 2017 nach den folgenden §§ des StGB zu:
- § 89a StGB
- § 89c StGB
- § 129a StGB
- § 129c StGB
Von Interesse ist lediglich, wie viele TKÜs bundesweit im Rahmen von Strafverfahren zu den vier genannten §§ des StGB erfolgten. Eine Aufteilung nach Bundesländern ist nicht notwendig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum7. Februar 2019
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9. März 2019
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