Telekommunikationsverträge

Anfrage an: Essener Systemhaus

Alle Verträge zwecks Schaffung von Internetanbindungen für das Systemhaus mit Telekommunikationsfirmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Essener Systemhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Telekommunikationsverträge [#166996]
Datum
20. September 2019 19:07
An
Essener Systemhaus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge zwecks Schaffung von Internetanbindungen für das Systemhaus mit Telekommunikationsfirmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Telekommunikationsverträge“ vom 20.09.2019 (#166…
An Essener Systemhaus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Telekommunikationsverträge [#166996]
Datum
22. Oktober 2019 02:05
An
Essener Systemhaus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Telekommunikationsverträge“ vom 20.09.2019 (#166996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Essener Systemhaus
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.09.2019 wird intern bearbeitet. Ich bitte Sie diesbezüglich noch…
Von
Essener Systemhaus
Betreff
WG: Telekommunikationsverträge [#166996]
Datum
22. Oktober 2019 07:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 20.09.2019 wird intern bearbeitet. Ich bitte Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld. Wir werde uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichem Gruß

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Essener Systemhaus
Ihre Anfrage vom 20.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir wie folgt be…
Von
Essener Systemhaus
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.09.2019
Datum
8. November 2019 07:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
43,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten. Derzeit werden unsere Internetbandbreiten durch zwei Dienstleister (T-Systems und 1 & 1 Versatel Deutschland GmbH) bereitgestellt, die den Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens (EU-weites Vergabeverfahren) erhalten haben. Eine Bekanntmachung der vergebenen Aufträge gem. §39 VgV ist erfolgt. Dem öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung wurde insofern Rechnung getragen. Die mit den genannten Dienstleistern geschlossenen Verträge werden aufgrund Ihrer wettbewerblichen Relevanz und Vertraulichkeit nicht bereitgestellt/veröffentlicht. Sie haben das Recht gem. §13 Abs. 2 IFG NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anzurufen. Mit freundlichen Grüßen