Tempo 30 auf dem Rotenbühl

Fast auf dem gesamten Rotenbühl ist Tempo 30 vorgeschrieben. Die Tempo 30 Schilder sind an unmöglichen Stellen angebracht. Selbst Bewohner entdecken sie erst nach mehreren Jahren. Ständige Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 kmh sind in den Nebenstraßen an der Tagesordnung. Rotenbühlerweg, Neffstraße, IlseStraße, obere Scheidterstraße. Besonders KindergartenKinder und SchulKinder sind hier besonders gefährdet. Aber auch unzählige alten Menschen die hier wohnen. Dies verlangt eine Überprüfung der Sachlage. Trotz Schule und Kindergarten finden keine Kontrollen über die Geschwindigkeitseinhaltung statt. Ich bitte um Überprüfung der Schilderanbringung sowie um eine Kenntlichmachung der dreißigerZonen auf dem Straßenboden. Auch eine elektronische TempoInformation an die Autofahrer wäre eine zielführende Möglichkeit, um auf die Überschreitungen hinzuweisen.

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  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fast auf dem gesa…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
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Betreff
Tempo 30 auf dem Rotenbühl [#168096]
Datum
8. Oktober 2019 11:35
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fast auf dem gesamten Rotenbühl ist Tempo 30 vorgeschrieben. Die Tempo 30 Schilder sind an unmöglichen Stellen angebracht. Selbst Bewohner entdecken sie erst nach mehreren Jahren. Ständige Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 kmh sind in den Nebenstraßen an der Tagesordnung. Rotenbühlerweg, Neffstraße, IlseStraße, obere Scheidterstraße. Besonders KindergartenKinder und SchulKinder sind hier besonders gefährdet. Aber auch unzählige alten Menschen die hier wohnen. Dies verlangt eine Überprüfung der Sachlage. Trotz Schule und Kindergarten finden keine Kontrollen über die Geschwindigkeitseinhaltung statt. Ich bitte um Überprüfung der Schilderanbringung sowie um eine Kenntlichmachung der dreißigerZonen auf dem Straßenboden. Auch eine elektronische TempoInformation an die Autofahrer wäre eine zielführende Möglichkeit, um auf die Überschreitungen hinzuweisen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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