Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee

Seit einigen Wochen besteht ein Tempolimit im oben angegebenen Straßenabschnitt. Laut der Zusatzbeschilderung wird dies mit der kurvenreichen Strecke begründet. Ich bitte um Zurverfügungstellung von nachvollziehbaren Unterlagen/Begründungen für dieses Tempolimit. Immerhin besteht die Straße in exakt dieser Form seit der Gründung von Frohnau vor genau 110 Jahren, ohne dass bisher eine offensichtliche Notwendigkeit für ein Tempolimit bestand.

Verbesserungsvorschlag für den Fall, dass das Tempolimit sinnvoll ist und beibehalten werden soll:
In der Frohnauer Straße bestehen zwischen der Alemannenstraße und dem Hermsdorfer Damm jetzt inzwischen vier Tempolimitbereiche, die zu den unterschiedlichsten Zeiten gelten; die Bereiche mit einer Freigabe auf Tempo 50 km/h sind teilweise extrem kurz und damit m.E. wenig sinnvoll. Um die Übersichtlichkeit für die Autofahrer zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schilderwald einzudämmen wäre damit ein generelles Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Frohnauer Straße sinnvoll. Da so oder so fast alle Nebenstraßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen sind, wäre die Integration der Frohnauer Straße in diese Tempo-30-Zone sinvoll, eine Vielzahl separter Schilder wäre damit entbehrlich.

Anmerkung: die ursprüngliche Anfrage ging an das Bezirksamt Reinickendorf, das aber an die Zuständigkeit der VLB verwiesen hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Bernhard Nentwich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Bernhard Nentwich
Betreff
Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee [#177473]
Datum
28. Januar 2020 13:27
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Wochen besteht ein Tempolimit im oben angegebenen Straßenabschnitt. Laut der Zusatzbeschilderung wird dies mit der kurvenreichen Strecke begründet. Ich bitte um Zurverfügungstellung von nachvollziehbaren Unterlagen/Begründungen für dieses Tempolimit. Immerhin besteht die Straße in exakt dieser Form seit der Gründung von Frohnau vor genau 110 Jahren, ohne dass bisher eine offensichtliche Notwendigkeit für ein Tempolimit bestand. Verbesserungsvorschlag für den Fall, dass das Tempolimit sinnvoll ist und beibehalten werden soll: In der Frohnauer Straße bestehen zwischen der Alemannenstraße und dem Hermsdorfer Damm jetzt inzwischen vier Tempolimitbereiche, die zu den unterschiedlichsten Zeiten gelten; die Bereiche mit einer Freigabe auf Tempo 50 km/h sind teilweise extrem kurz und damit m.E. wenig sinnvoll. Um die Übersichtlichkeit für die Autofahrer zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schilderwald einzudämmen wäre damit ein generelles Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Frohnauer Straße sinnvoll. Da so oder so fast alle Nebenstraßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen sind, wäre die Integration der Frohnauer Straße in diese Tempo-30-Zone sinvoll, eine Vielzahl separter Schilder wäre damit entbehrlich. Anmerkung: die ursprüngliche Anfrage ging an das Bezirksamt Reinickendorf, das aber an die Zuständigkeit der VLB verwiesen hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernhard Nentwich Anfragenr: 177473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177473 Postanschrift Bernhard Nentwich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Nentwich
Bernhard Nentwich
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwische…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Bernhard Nentwich
Betreff
AW: Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee [#177473]
Datum
3. März 2020 12:07
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee“ vom 28.01.2020 (#177473) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Nentwich Anfragenr: 177473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177473
Verkehrslenkung Berlin
Tempo 30 in der Frohnauer Straße Sehr geehrter Herr Nentwich, eingangs bitte ich die verspätete Antwort auf Ihre …
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
Tempo 30 in der Frohnauer Straße
Datum
4. März 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nentwich, eingangs bitte ich die verspätete Antwort auf Ihre Mail vom 28.1.2020 aufgrund der hohen Anzahl an täglich eingehenden zu bearbeitenden Anträgen und Anfragen sowie die stetig steigende Zahl an Projekten, zu entschuldigen. Ich habe mir vor Ort die Verkehrssituation in der Frohnauer Straße angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass ich beabsichtige, die vorhandenen unterschiedlichen Tempo 30-Abschnitte in der Frohnauer Straße zu vereinheitlichen und durchgängig sowie zeitlich unbefristet Tempo 30 anzuordnen. Das hierfür erforderliche gesetzlich vorgeschriebene Anhörungs-/Anordnungsverfahren wird in Kürze eingeleitet. Sofern durch die Polizei und das Bezirksamt Reinickendorf als zuständigen Straßenbaulastträger keine Einwände erhoben werden, wird die Beschilderung durch den Bezirk aufgestellt. In der Frohnauer Straße haben unterschiedliche Gründe für die Anordnung von Tempo 30 geführt, wodurch bedauerlicherweise ein „Flickenteppich“ entstanden ist. Mit der von uns nunmehr vorgesehenen durchgehenden Anordnung wird es im Ergebnis eine durchgängige und nachvollziehbare Lösung für die Frohnauer Straße geben. Zur Akteneinsicht kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Da Sie nicht Verfahrensbeteiligter sind, können Sie Informationsrechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wahrnehmen. Die Akteneinsichtnahme/Aktenauskunft nach § 16 IFG bzw. dem Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGeBO) ist grundsätzlich kostenpflichtig. Vorab kann ich Ihnen nur eine annähernde Einschätzung gemäß § 6 Abs. GebBtrG über die entstehende Gebührenhöhe mitteilen. Aufgrund der umfangreichen Aufarbeitung der Akten, weil geheimhaltungsbedürftige Aktenteile (Daten schwärzen und kopieren) unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind, liegt hier der Aufwand bei ca. 120 Minuten und erfolgt mit einer Regelgebühr zwischen 100,- bis 200,- €. Einen Termin zur Einsichtnahme kann ich Ihnen ab der 13. Kalenderwoche (ab 23. März 2020) in Aussicht stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin an einer Akteneinsicht interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen

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Bernhard Nentwich
AW: Tempo 30 in der Frohnauer Straße [#177473] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort.…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Bernhard Nentwich
Betreff
AW: Tempo 30 in der Frohnauer Straße [#177473]
Datum
4. März 2020 10:36
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hoffe mal, dass die Umsetzung eines einheitlichen Tempo-30-Bereiches halbwegs zeitnah erfolgen wird. Eine weitergehende Akteneinsicht ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Nentwich Anfragenr: 177473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177473