Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee

Seit einigen Wochen besteht ein Tempolimit im oben angegebenen Straßenabschnitt. Laut der Zusatzbeschilderung wird dies mit der kurvenreichen Strecke begründet. Ich bitte um Zurverfügungstellung von nachvollziehbaren Unterlagen/Begründungen für dieses Tempolimit. Immerhin besteht die Straße in exakt dieser Form seit der Gründung von Frohnau vor genau 110 Jahren, ohne dass bisher eine offensichtliche Notwendigkeit für ein Tempolimit bestand.

Verbesserungsvorschlag für den Fall, dass das Tempolimit sinnvoll ist und beibehalten werden soll:
In der Frohnauer Straße bestehen zwischen der Alemannenstraße und dem Hermsdorfer Damm jetzt inzwischen vier Tempolimitbereiche, die zu den unterschiedlichsten Zeiten gelten; die Bereiche mit einer Freigabe auf Tempo 50 km/h sind teilweise extrem kurz und damit m.E. wenig sinnvoll. Um die Übersichtlichkeit für die Autofahrer zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schilderwald einzudämmen wäre damit ein generelles Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Frohnauer Straße sinnvoll. Da so oder so fast alle Nebenstraßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen sind, wäre die Integration der Frohnauer Straße in diese Tempo-30-Zone sinvoll, eine Vielzahl separter Schilder wäre damit entbehrlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Bernhard Nentwich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Bernhard Nentwich
Betreff
Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee [#174995]
Datum
22. Januar 2020 11:29
An
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Wochen besteht ein Tempolimit im oben angegebenen Straßenabschnitt. Laut der Zusatzbeschilderung wird dies mit der kurvenreichen Strecke begründet. Ich bitte um Zurverfügungstellung von nachvollziehbaren Unterlagen/Begründungen für dieses Tempolimit. Immerhin besteht die Straße in exakt dieser Form seit der Gründung von Frohnau vor genau 110 Jahren, ohne dass bisher eine offensichtliche Notwendigkeit für ein Tempolimit bestand. Verbesserungsvorschlag für den Fall, dass das Tempolimit sinnvoll ist und beibehalten werden soll: In der Frohnauer Straße bestehen zwischen der Alemannenstraße und dem Hermsdorfer Damm jetzt inzwischen vier Tempolimitbereiche, die zu den unterschiedlichsten Zeiten gelten; die Bereiche mit einer Freigabe auf Tempo 50 km/h sind teilweise extrem kurz und damit m.E. wenig sinnvoll. Um die Übersichtlichkeit für die Autofahrer zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schilderwald einzudämmen wäre damit ein generelles Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Frohnauer Straße sinnvoll. Da so oder so fast alle Nebenstraßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen sind, wäre die Integration der Frohnauer Straße in diese Tempo-30-Zone sinvoll, eine Vielzahl separter Schilder wäre damit entbehrlich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernhard Nentwich Anfragenr: 174995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174995 Postanschrift Bernhard Nentwich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Nentwich

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Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Nentwich, bei der Frohnauer Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Für das Hauptv…
Von
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
RE: Tempo 30 in der Frohnauer Straße zwischen Alemannenstraße und Welfenallee [#174995]
Datum
28. Januar 2020 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nentwich, bei der Frohnauer Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Für das Hauptverkehrsstraßennetz in Berlin ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig. Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die VLB. Hier die Kontaktdaten: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Verkehrslenkung Berlin (VLB) Columbiadamm 10 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen