Tempo-30-Zone Marc-Chagall-Str.

Inwiefern ist die Anordnung der Tempo-30-Zone in der Marc-Chagall-Str. bei gleichzeitiger Anordnung von VZ 241 mit StVO §45 (1c) vereinbar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2016
  • Frist
    20. September 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tempo-30-Zone Marc-Chagall-Str. [#17642]
Datum
19. August 2016 22:45
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwiefern ist die Anordnung der Tempo-30-Zone in der Marc-Chagall-Str. bei gleichzeitiger Anordnung von VZ 241 mit StVO §45 (1c) vereinbar?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email wurde an mich weitergeleitet. Mit Ihrer Anregung haben Sie durchweg Recht. …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Tempo-30-Zone Marc-Chagall-Str. , Ihre Email vom 19.08.2016
Datum
22. August 2016 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email wurde an mich weitergeleitet. Mit Ihrer Anregung haben Sie durchweg Recht. Eine geeignete Umwandlung erfolgt in Kürze. Mit freundlichen Grüßen