Tempo-30-Zonen Elbchaussee

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch der querende Fußgängerverkehr ist regelmäßig aufgrund zu schnellen Fahrens an unübersichtlichen oder touristisch frequentierten Stellen der Elbchaussee gestört oder gefährdet. Gleichzeitig ist der Erholungswert und die kulturhistorisch/touristische Bedeutung des Hohen Elbufers unbestritten.

Inzwischen ist es nach meiner Kenntnis möglich, auch auf Landes-/Kreisstraßen Tempo-30-Zonen einzurichten, sinnvoll wäre dies zumindest in einzelnen von reger Fußgängerquerung geprägten Bereichen, etwa Nienstedtener Kirche, Querung Elbwanderwehg bei Teufelsbrück, Bereich oberhalb ‘Strandperle’.

Sind Ihnen entsprechende Ansätze bekannt?

Vielen Dank für eine Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

Björn Lafrenz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2016
  • Frist
    29. Juli 2016
  • 0 Follower:innen
Björn Lafrenz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Björn Lafrenz
Betreff
Tempo-30-Zonen Elbchaussee [#17190]
Datum
27. Juni 2016 18:21
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, auch der querende Fußgängerverkehr ist regelmäßig aufgrund zu schnellen Fahrens an unübersichtlichen oder touristisch frequentierten Stellen der Elbchaussee gestört oder gefährdet. Gleichzeitig ist der Erholungswert und die kulturhistorisch/touristische Bedeutung des Hohen Elbufers unbestritten. Inzwischen ist es nach meiner Kenntnis möglich, auch auf Landes-/Kreisstraßen Tempo-30-Zonen einzurichten, sinnvoll wäre dies zumindest in einzelnen von reger Fußgängerquerung geprägten Bereichen, etwa Nienstedtener Kirche, Querung Elbwanderwehg bei Teufelsbrück, Bereich oberhalb ‘Strandperle’. Sind Ihnen entsprechende Ansätze bekannt? Vielen Dank für eine Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Björn Lafrenz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Lafrenz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Björn Lafrenz
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Gruß
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
WG: Tempo-30-Zonen Elbchaussee [#17190]
Datum
28. Juni 2016 06:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Gruß
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Lafrenz, zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz kann ich Ihnen mitteilen, d…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Tempo-30-Zonen Elbchaussee [#17190]
Datum
1. Juli 2016 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lafrenz, zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der Bundesregierung eine Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt hat. Die vorgesehenen Neuregelungen sollen u.a. die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen erleichtern. Der konkrete Nachweis einer besonderen Gefahrenlage soll entfallen. Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung noch nicht zugestimmt. Die Verordnung ist insofern noch nicht in Kraft getreten. Darüber hinaus wird gleichzeitig die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hinsichtlich der Neuregelung geändert werden, um ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln der Straßenverkehrsbehörden zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen
Björn Lafrenz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Björn Lafrenz Anfragenr: …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Björn Lafrenz
Betreff
AW: AW: Tempo-30-Zonen Elbchaussee [#17190]
Datum
5. Juli 2016 12:44
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Björn Lafrenz Anfragenr: 17190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beacht…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: AW: Tempo-30-Zonen Elbchaussee [#17190]
Datum
5. Juli 2016 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beachten Sie, dass Sie auf Ihre an dieses Postfach gesendete Mail keine Antwort erhalten werden. Für weitere Nachfragen nutzen Sie die Ihnen bekannten Kontaktdaten." Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Johanniswall 4 - 20095 Hamburg