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Tempo 30 Zonen / Luftreinhaltung Berlin Innenstadt

Pläne/Entwürfe zur Minimierung der Stickoxid Werte in Verbindung mit dem Tempo 30 Limit auf der Leipziger Straße in Berlin (sowie der Straßen die noch folgen sollen), sowie (falls bereits vorhanden) Vergleichswerte der Stickoxid Werte seit Einführung des Tempo Limits. Ebenfalls würde mich interessieren, die Technik mit der dies gemessen wird.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
Tempo 30 Zonen / Luftreinhaltung Berlin Innenstadt [#28772]
Datum
10. April 2018 16:45
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne/Entwürfe zur Minimierung der Stickoxid Werte in Verbindung mit dem Tempo 30 Limit auf der Leipziger Straße in Berlin (sowie der Straßen die noch folgen sollen), sowie (falls bereits vorhanden) Vergleichswerte der Stickoxid Werte seit Einführung des Tempo Limits. Ebenfalls würde mich interessieren, die Technik mit der dies gemessen wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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