Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Tempolimit

Widerspricht es nicht dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 (und 1) das in Deutschland kein maximales Tempolimit auf der Autobahn gibt?
Mit Steigendem Tempo steigt auch das Risiko das andere verletzt oder getötet werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Widersp…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tempolimit [#195298]
Datum
15. August 2020 01:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Widerspricht es nicht dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 (und 1) das in Deutschland kein maximales Tempolimit auf der Autobahn gibt? Mit Steigendem Tempo steigt auch das Risiko das andere verletzt oder getötet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195298/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie um Mitteilung Ihrer Kontaktd…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Tempolimit [#195298] - formlose Zwischennachricht -
Datum
18. September 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie um Mitteilung Ihrer Kontaktdaten, insbesondere Ihres Nachnamens, bis spätestens zum 01.10.2020. Sollte ich bis dahin keine Mitteilung erhalten, stelle ich das nach dem IFG eröffnete Verwaltungsverfahren ein. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.