Tempolimits auf deutschen Autobahnen

angelehnt an die Anfrage #53197

- Auflistung (in maschinenlesbarer Form, vorzugsweise als Excel oder csv-Format) aller Autobahnabschnitte mit Tempolimits für Pkw
Tempolimits sollen dabei nach der Klassifizierung, die das BAST verwendet, dargestellt werden
oder entsprechend der Klassifizierung wie im Bericht von 2015 https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Download-Publikationen/Downloads/V1-BAB-Tempolimit-2015.pdf
a) Verkehrsbeeinflussungsanlage ohne Anzeige eines Tempolimits unter günstigen Verkehrsbedingungen,
b) Verkehrsbeeinflussungsanlage mit Anzeige eines Tempolimits auch unter günstigen Verkehrsbedingungen und
c) statischem Tempolimit (dauerhaft oder temporär), letzteres aufgeschlüsselt nach Beschränkungen in <60 km/h, 60 km/h, 80, 100, 120, 130 km/h.
Die Auflistung möge inbesondere die Autobahnnummer, den Abschnittsnahmen, den Startpunkt des Tempolimits (Abschnitt-km) sowie das Ende des Tempolimits und die Klassifizierung des Tempolimits umfassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
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Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: angelehnt a…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
Franziska C
Betreff
Tempolimits auf deutschen Autobahnen [#154596]
Datum
8. Juli 2019 13:07
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
angelehnt an die Anfrage #53197 - Auflistung (in maschinenlesbarer Form, vorzugsweise als Excel oder csv-Format) aller Autobahnabschnitte mit Tempolimits für Pkw Tempolimits sollen dabei nach der Klassifizierung, die das BAST verwendet, dargestellt werden oder entsprechend der Klassifizierung wie im Bericht von 2015 https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Download-Publikationen/Downloads/V1-BAB-Tempolimit-2015.pdf a) Verkehrsbeeinflussungsanlage ohne Anzeige eines Tempolimits unter günstigen Verkehrsbedingungen, b) Verkehrsbeeinflussungsanlage mit Anzeige eines Tempolimits auch unter günstigen Verkehrsbedingungen und c) statischem Tempolimit (dauerhaft oder temporär), letzteres aufgeschlüsselt nach Beschränkungen in <60 km/h, 60 km/h, 80, 100, 120, 130 km/h. Die Auflistung möge inbesondere die Autobahnnummer, den Abschnittsnahmen, den Startpunkt des Tempolimits (Abschnitt-km) sowie das Ende des Tempolimits und die Klassifizierung des Tempolimits umfassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrte Frau Franziska C., auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag vom 08.07.2019 hin übermitteln wir Ihnen die…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Tempolimits auf deutschen Autobahnen [#154596]
Datum
6. August 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
177,5 KB
Sehr geehrte Frau Franziska C., auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag vom 08.07.2019 hin übermitteln wir Ihnen die angehangene Datei. Zu dieser Datei sind für Sie folgende Informationen relevant: Die Abschnittsnamen (Spalte D) lagen zum Zeitpunkt der Erhebung nicht lückenlos vor, daher enthält auch Spalte D in der beigefügten Datei diesbezüglich Lücken. Für die betreffenden Abschnitte liegen lediglich in Spalte C die Bezeichnungen der Sektoren gemäß der Daten des Bundesfernstraßennetzes (Download via https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/Daten/Daten-BISStra.html?nn=1817946) vor. Die begehrten Daten hinsichtlich der Art des Tempolimits lassen sich Spalte H entnehmen, die Informationen zu Verkehrsbeeinflussungsanlagen enthält Spalte I. Enthält Spalte I den Eintrag „1“ und gleichzeitig Spalte H keinen Eintrag, repräsentiert dies eine Ausstattung mit Verkehrsbeeinflussungsanlage ohne Anzeige eines Tempolimits unter günstigen Verkehrsbedingungen. Spalte G enthält die Abschnittslängen als Differenz aus Ende und Beginn der Stationierung (Spalten E und F), Spalte A die Nummer der BAB und Spalte B die „Fahrtrichtung“ des Tempolimits („1“ in Stationierungsrichtung, „2“ gegen Stationierungsrichtung gemäß Spalten E und F). Die Auswertung der in Spalte G angegebenen Längen ergibt geringfügige Abweichungen im Vergleich mit den in https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Download-Publikationen/Downloads/V1-BAB-Tempolimit-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=5 angegebenen Daten – dies resultiert aus unvermeidlichen Rundungen, welche sich beim Export aus der Basis-Datenbank in die beiliegende .csv-Datei ergeben haben. Mit freundlichen Grüßen