Termin Ausgabe Abiturzeugnisse

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Regelungen haben Sie als fachlich zuständiges Ministerium zum Termin der Ausgabe von Abiturzeugnissen an beruflichen Gymnasien erlassen? Welche Regelungen wurden hierzu vom Gesetzgeber geschaffen?

Bis zu welchem Tag muss das Abiturzeugnis am beruflichen Gymnasium ausgegeben werden bzw. von der Schule zur Verfügung gestellt werden?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Adrian Roth
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, welche Regelungen haben Sie als fachlich zuständig…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Adrian Roth
Betreff
Termin Ausgabe Abiturzeugnisse [#29030]
Datum
19. April 2018 18:56
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, welche Regelungen haben Sie als fachlich zuständiges Ministerium zum Termin der Ausgabe von Abiturzeugnissen an beruflichen Gymnasien erlassen? Welche Regelungen wurden hierzu vom Gesetzgeber geschaffen? Bis zu welchem Tag muss das Abiturzeugnis am beruflichen Gymnasium ausgegeben werden bzw. von der Schule zur Verfügung gestellt werden? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Adrian Roth <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zeitpunkt der Ausgabe von Abiturzeugnissen, die…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
TransPG: Termin Ausgabe Abiturzeugnisse [#29030]
Datum
2. Mai 2018 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zeitpunkt der Ausgabe von Abiturzeugnissen, die ich gerne beantworte. Im § 26, Absatz 1 der Abiturprüfungsordnung (http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/15m2/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-AbiPrORP2011rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint) steht, dass am Tag des Bestehens der Abiturprüfung auch die Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung erfolgt. Als Tag des Bestehens der Prüfung und damit der Bekanntgabe der Ergebnisse gilt der Tag der letzten mündlichen Prüfung (§ 24, Absatz 1 der Abiturprüfungsordnung). Die Schulen terminieren ihre mündlichen Prüfungen innerhalb eines vom fachlich zuständigen Ministerium vorgegebenen Rahmens selbst. Ein festes Datum für die Ausgabe der Zeugnisse existiert nicht. Normalerweise stellen Schulen die Zeugnisse innerhalb einer Woche nach der letzten mündlichen Prüfung aus und überreichen diese im Rahmen einer Abiturfeier festlich. Im Schuljahr 2017/2018 wurde der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen an den beruflichen Gymnasien vom 7.6. - 15.6. 2018 terminiert. Mit freundlichen Grüßen