Termine des Präsidenten im Jahr 2018

Eine Übersicht der Termine, die der Präsident der Kammer im Jahre 2018 für die Kammer wahrgenommen hat; hierzu reichen Datum und Uhrzeiten aus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Apothekerkammer Nordrhein Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Termine des Präsidenten im Jahr 2018 [#63292]
Datum
1. April 2019 14:52
An
Apothekerkammer Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Termine, die der Präsident der Kammer im Jahre 2018 für die Kammer wahrgenommen hat; hierzu reichen Datum und Uhrzeiten aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Apothekerkammer Nordrhein
Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen Sehr geeh…
Von
Apothekerkammer Nordrhein
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen
Datum
25. April 2019 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semrott, mit Ihrer E-Mail vom 1. April 2019 beantragen Sie, gemäß den Vorgaben des IFG NRW über Termine informiert zu werden, die Präsident Engelen im Jahre 2018 wahrgenommen hat. Anders als von Ihnen angenommen liegen - wie Ihnen sicherlich bereits bekannt sein dürfte - sehr wohl Ausschlussgründe für eine solche Mitteilung vor. Nach § 6 b IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen "soweit und solange b) durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde oder (...)". Beim Gesundheitsamt Aachen ist ein Verwaltungsverfahren anhängig ist. Dabei geht es u.a. um Ab- und Anwesenheitszeiten des Apothekeninhabers, also des Präsidenten der AKNR, die selbstverständlich auch durch die als Präsident der AKNR wahrzunehmenden Termine bestimmt wurden. Die Bekanntgabe einer Terminliste in die Hände eines unbeteiligten Dritten, in diesem Fall Sie, birgt die Gefahr, dass der dortige Verfahrensablauf etwa durch Veröffentlichungen ect. erheblich beeinträchtigt wird. Die AKNR wurde in dem Verfahren beim GA Aachen um Stellungnahme gebeten, so dass auch der hiesige Verwaltungsvorgang als interner Vorgang schützenswert ist. Aufgrund des andauernden Verwaltungsverfahrens können wir die gewünschte Auskunft über die Präsidenten-Termine nicht erteilen. Dies haben wir auch bereits gegenüber der zuständigen Stelle beim zuständigen Landesministerium so mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen [#63292]
Datum
25. April 2019 17:46
An
Apothekerkammer Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie behaupten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eines Verfahrens drohen würde. Das reicht freilich aber nicht aus - dies müssten Sie schon konkret belegen. Schoch führt zum analog geltenden § 3 IFG aus: "Schutzzweck der Norm ist mitnichten der Schutz vor öffentlichem Meinungsdruck im demokratischen Rechtsstaat mit einem funktionierenden Grundrechtsschutz und freier öffentlicher Meinungsbildung ist das Interesse der Öffentlichkeit am Ausgang behördlicher und gerichtlicher Verfahren in der Regel legitim. Äußere (Meinungs-)Einflüsse auf Verfahren können und sollen durch den Informationsverweigerungsgrund nicht verhindert werden. Die Wahrung der Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Entscheidungsträger ist im vorliegenden Zusammenhang durch die innere Haltung der betreffenden Personen zu wahren." (Schoch, 2016, IFG, § 3, Rn. 121) Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 63292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Apothekerkammer Nordrhein
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AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen [#63292]
Datum
25. April 2019 18:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semrott, Schoch ist natürlich nur einer von vielen Rechtsexperten, der seine Einzelmeinung vertritt. Andere sagen, dass wegen des starken Schutzes des Einzelnen im rechtsstaatlichen Verfahren die Annahme einer abstrakten Gefährdungslage ausreicht. Begleitend findet sodann regelmäßig eine Interessenabwägung statt, wie sie in einem Rechtsstaat üblich ist und diese fällt hier nach unserer Einschätzung zugunsten des im Verwaltungsverfahrens um sein streitenden Präsidenten aus, mit dem Ihnen mitgeteilten Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen [#63292]
Datum
25. April 2019 18:16
An
Apothekerkammer Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ordnung. Dann schicken Sie mir bitte einen rechtsmittelfähigen Bescheid an untenstehende Adresse und wir können die "Einzelmeinung" überprüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 63292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen [#63292]
Datum
18. Mai 2019 21:44
An
Apothekerkammer Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Termine des Präsidenten im Jahr 2018“ vom 01.04.2019 (#63292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 63292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Apothekerkammer Nordrhein
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Von
Apothekerkammer Nordrhein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Mai 2019 21:44
Status
Warte auf Antwort

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Apothekerkammer Nordrhein
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen [#632…
Von
Apothekerkammer Nordrhein
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen [#63292]
Datum
20. Mai 2019 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semrott wir haben Ihre Anfrage - siehe untenstehend - bereits am 25. April 2019 beantwortet. Eine Fristüberschreitung liegt somit nicht vor. MfG Dr. jur. Bettina Mecking Von: Mecking, B. AKNR Gesendet: Donnerstag, 25. April 2019 16:28 An: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihr Antrag nach dem IFG NRW betreffend einer Übersicht von durch Präsident Engelen wahrgenommen Terminen Sehr geehrter Herr Semrott, mit Ihrer E-Mail vom 1. April 2019 beantragen Sie, gemäß den Vorgaben des IFG NRW über Termine informiert zu werden, die Präsident Engelen im Jahre 2018 wahrgenommen hat. Anders als von Ihnen angenommen liegen – wie Ihnen sicherlich bereits bekannt sein dürfte – sehr wohl Ausschlussgründe für eine solche Mitteilung vor. Nach § 6 b IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen „soweit und solange b) durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde oder (…)“. Beim Gesundheitsamt Aachen ist ein Verwaltungsverfahren anhängig ist. Dabei geht es u.a. um Ab- und Anwesenheitszeiten des Apothekeninhabers, also des Präsidenten der AKNR, die selbstverständlich auch durch die als Präsident der AKNR wahrzunehmenden Termine bestimmt wurden. Die Bekanntgabe einer Terminliste in die Hände eines unbeteiligten Dritten, in diesem Fall Sie, birgt die Gefahr, dass der dortige Verfahrensablauf etwa durch Veröffentlichungen ect. erheblich beeinträchtigt wird. Die AKNR wurde in dem Verfahren beim GA Aachen um Stellungnahme gebeten, so dass auch der hiesige Verwaltungsvorgang als interner Vorgang schützenswert ist. Aufgrund des andauernden Verwaltungsverfahrens können wir die gewünschte Auskunft über die Präsidenten-Termine nicht erteilen. Dies haben wir auch bereits gegenüber der zuständigen Stelle beim zuständigen Landesministerium so mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korre…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Termine des Präsidenten im Jahr 2018“ [#63292] [#63292]
Datum
22. Juni 2019 12:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63292 Die Kammer verweigert die Auskunft - die Beeinträchtigung des Gerichtsverfahrens wird allerdings behauptet, nicht konkret dargelegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 63292.pdf Anfragenr: 63292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Email vom 22.6.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Informationszugangsantrag …
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Informationszugangsantrag ggü. der Apothekerkammer Nordrhein vom 1.4.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.3-6426/19 ________________________________ Sehr geehrter Herr Semsrott, für Ihre o.g. Email, mit der Sie mich bei Ihrer o.g. Informationszugangsanfrage um Vermittlung bitten bedanke ich mich. Die Apothekerkammer begründet ihre Ablehnung mit dem Ausnahmetatbestand des § 6 lit. b IFG NRW: Die Bekanntgabe der Information würde den Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens erheblich beeinträchtigen. Nach Schilderung der Kammer ist beim Gesundheitsamt Aachen derzeit ein Verwaltungsverfahren anhängig, welches unter anderem dieselben wie die von Ihnen beantragten Informationen zum Inhalt hat. Nach meiner Einschätzung ist in diesem Fall tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung zu befürchten, da Ihr Antragsinhalt identisch mit dem Inhalt des Verwaltungsverfahrens ist. Aus meiner Sich besteht hier die Gefahr, dass dieses Verfahren aufgrund einer Veröffentlichung der Termine des Präsidenten/ Apothekeninhabers nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund werde ich davon absehen, Ihrem Vermittlungsersuchen nachzukommen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen