Termine für mündliche Verhandlungen zu Zensus 2022

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag!

Bitte teilen Sie mir die schon festgesetzten Termine für mündliche Verhandlungen in Sachen Zensus 2022 mit.

Wir erfahre ich rechtzeitig von künftig festgesetzten Terminen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag! Bitte teilen Sie mir die schon festgesetzten Termine für m…
An Verwaltungsgericht Halle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Termine für mündliche Verhandlungen zu Zensus 2022 [#266848]
Datum
3. Januar 2023 09:12
An
Verwaltungsgericht Halle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag! Bitte teilen Sie mir die schon festgesetzten Termine für mündliche Verhandlungen in Sachen Zensus 2022 mit. Wir erfahre ich rechtzeitig von künftig festgesetzten Terminen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266848/

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Verwaltungsgericht Halle
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Halle -1250 E- Plattform „fragdenstaat.de – Herr << Antragsteller:in…
Von
Verwaltungsgericht Halle
Betreff
AW: [EXTERN] Termine für mündliche Verhandlungen zu Zensus 2022 [#266848]
Datum
30. Januar 2023 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Präsident des Verwaltungsgerichts Halle -1250 E- Plattform „fragdenstaat.de – Herr << Antragsteller:in >>“ hier: Anfrage zu Terminierungen im Sachgebiet Zensus 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – auf-grund der von Ihnen genannten Gesetze wie folgt: In den gerichtlichen Verfahren zu dem Sachgebiet Zensus 2022 sind noch keine mündlichen Verhandlungen anberaumt. Sofern mündliche Verhandlungen anberaumt werden, werden diese durch Anzeige im elektronischen System des Justizzentrums bekannt gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen