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Terminkalender BM Özdemir KW 4 2022

den Terminkalender des Bundesminister Herrn Cem Özdemir für die Kalenderwoche 4 des Jahres 2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Terminkalender des Bundesminister…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Terminkalender BM Özdemir KW 4 2022 [#267051]
Datum
5. Januar 2023 14:58
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Terminkalender des Bundesminister Herrn Cem Özdemir für die Kalenderwoche 4 des Jahres 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267051/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.01.2023 beim Bundesministe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Terminkalender BM Özdemir KW 4 2022 [#267051]
Datum
6. Januar 2023 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.01.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05.01.2023 bitten Sie um Zusendung des Terminkalenders von…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Terminkalender BM Özdemir KW 4 2022 [#267051]
Datum
30. Januar 2023 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05.01.2023 bitten Sie um Zusendung des Terminkalenders von Herrn Bundesministers Cem Özdemir für die Kalenderwoche 4 des Jahres 2022. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Aus-lagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Dies ist hier nicht der Fall. Aufgrund der großen Anzahl der von Ihrem Antrag erfassten Termine bedarf es umfangreicher Prüfungen, ob Ausschlussgründe nach dem IFG einschlägig sind, so dass nicht mehr von einer einfachen Auskunft ausgegangen werden kann. Über die genaue Höhe der Gebühren kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Dieser kann erst im Rahmen der endgültigen Bearbeitung Ihres Antrags festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren, beispielsweise auf einzelne Termine, eingrenzen möchten sowie um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. Informieren Sie uns zudem bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Mitteilung und die Hinweise. Da die Kosten wahrscheinlich durch das Drittbeteilig…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Terminkalender BM Özdemir KW 4 2022 [#267051]
Datum
4. Februar 2023 12:54
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Mitteilung und die Hinweise. Da die Kosten wahrscheinlich durch das Drittbeteiligungsverfahren entstehen würde, verzichte ich auf deren Nennungen. Sie können deren Namen gerne schwärzen. Eine postalische Anschrift halte ich für nicht notwendig, übersende Ihnen aber anbei meine persönliche E-Mail-Adresse. Dem gemäß können Sie nach § 41 Abs. 2a VwVfG einen Bescheid ausgeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage vo…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Terminkalender BM Özdemir KW 4 2022 [#267051]
Datum
13. Februar 2023 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage voraussichtlich nicht gebührenfrei erfolgen kann, habe ich Ihnen bereits in meiner letzten Nachricht mitgeteilt. Daran ändert auch Ihre Zustimmung zur Schwärzung personenbezogener Daten nichts. Die Bearbeitung Ihres Antrages ist aufgrund zu prüfender Ausschlussgründe nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der eine Gebührenpflicht nach sich zieht. Über die genaue Höhe der Gebühren kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Keine Gebühren entstehen nur bei vollständiger Ablehnung des Informationszugangs, Zurücknahme des Antrags sowie bei einfachen Auskünften, die keinen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, wie in Ihrem Fall, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Für weitere Informationen zu den Gebühren verweise ich auf meine Zwischennachricht vom 30.01.2023. Des Weiteren genügt die Benennung einer persönlichen E-Mail-Adresse nicht, da die Gewährung des Informationszugangs wie beschrieben voraussichtlich einen Gebührentatbestand nach der Gebührenverordnung zum IFG auslösen wird. Ein Gebührenbescheid wird erst wirksam, wenn er der Person, für die er bestimmt ist, bekanntgegeben wird. Damit der Gebührenbescheid im Zweifel auch vollstreckt werden kann, muss nachweisbar sein, dass der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, er folglich seine Adressatin oder seinen Adressaten erreicht hat. Auch eine eventuelle Vollstreckung der Gebührenforderung ist nur bei Kenntnis des Namens und der Anschrift der informationssuchenden Person möglich. In diesem Fall ist es für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle daher erforderlich, den Namen und die Adresse der oder des Informationssuchenden zu erfahren. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie letztmalig, mir bis zum 20.02.2023 mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der voraussichtlich anfallenden Gebühren bereit sind sowie um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. Bis zu Ihrer Rückmeldung hierzu setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.