Terminkalender der Leitung von Januar 2020

Terminkalender des Präsidenten und Vizepräsidenten aus dem Monat Januar 2020.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    9. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Terminkalender des Präside…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Terminkalender der Leitung von Januar 2020 [#220018]
Datum
7. Mai 2021 20:48
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Terminkalender des Präsidenten und Vizepräsidenten aus dem Monat Januar 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte/-r Frau/Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Terminkalender der Leitung von Januar 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30470)
Datum
10. Mai 2021 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/-r Frau/Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. Mai 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30470 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Einverständnis zur Schätzung personenbezogener Daten, Gebührenankündigung
Von
Statistisches Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Einverständnis zur Schätzung personenbezogener Daten, Gebührenankündigung
Datum
19. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Einverständnis zur Schätzung personenbezogener Daten, Gebührenankündigung [#220018] Sehr geehrte Damen und Her…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einverständnis zur Schätzung personenbezogener Daten, Gebührenankündigung [#220018]
Datum
8. Juni 2021 10:06
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben und die damit verbundene Mühe! Ich erkläre mich gern mit der Schwärzung einverstanden. Den Gebühren widerspreche ich jedoch. Der Kalender wird bei Ihnen sicherlich - wie in den Verwaltungen des Bundes und der Länder üblich - elektronisch geführt. Der einzige Aufwand besteht darin, den Kalender des Präsidenten (also den Kalender einer Person!) z.B. als PDF abzuspeichern und etwaige personenbezogene Daten Dritter anschließend zu entfernen. Bei 21 Arbeitstagen im Januar 2020 ist diese Aufgabe in meinen Augen innerhalb kürzester Zeit und mit geringem Aufwand zu erfüllen, sodass auch Punkt 2.2 der Gebührenordnung hier nicht greifen sollte. Sie dürfen auch gern großzügig schwärzen, wenn es Unsicherheiten geben sollte, ob ein Datum möglicherweise nicht "schwärzenswürdig" wäre. Personenbezogene Daten sind für mich gänzlich uninteressant. Ich bitte insofern nochmals um Prüfung meines Anliegens und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220018 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Statistisches Bundesamt
AW: [EXTERN]AW: Einverständnis zur Schätzung personenbezogener Daten, Gebührenankündigung Sehr Antragsteller/in v…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Einverständnis zur Schätzung personenbezogener Daten, Gebührenankündigung
Datum
18. Juni 2021 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht vom 08. Juni 2021. Nach Rücksprache im Hause teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Kalender von Herrn Präsident Dr. Thiel liegt in elektronischer Form vor, das Schwärzen von personenbezogenen Daten ist jedoch formatbedingt mit der vorhandenen Software nicht einfach umsetzbar. Überdies ist zwischen dienstlichen und privaten Terminen zu unterscheiden, letztere sind auszusondern. Für eine Herausgabe des Kalenders ist - unter anderem um sicher zu gehen, dass alle zu schwärzenden Daten bzw. privaten Termine korrekt ausgesondert sind - Rücksprache mit Herrn Präsident Dr. Thiel und ggfs. auch eine eigene Nachschau durch diesen notwendig. Es wird dann auch Arbeitszeit von Herrn Präsident Dr. Thiel investiert, die Ihnen in Rechnung zu stellen wäre. Da vertrauliche Daten im Kalender enthalten sind, ist der Kreis der Kenntnisnehmenden möglichst klein zu halten. Die Schwärzung hat daher durch die zuständige juristische Mitarbeiterin zu erfolgen. In Anbetracht der aufzuwendenden Arbeitszeit von sowohl Herrn Präsident Dr. Thiel als auch einer Juristin können wir von einer Gebührenerhebung nicht absehen. Laut der Handreichung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Informationsfreiheitsgebührenverordnung (IFGGebV) sind die pauschalisierten Stundensätze gemäß der Begründung zur IFGGebV anzuwenden, d.h. pro Arbeitsstunde 60 Euro für den höheren Dienst. Angesichts der insgesamt aufzuwendenden Arbeitszeit von zusammengerechnet schätzungsweise mindestens einer Stunde halten wir hier die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro für angemessen. Wir bedauern, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in nachdem bis heute keine Antwort auf unser Schreiben vom 18. Juni 2021, welches die Gebühren…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Erledigungsnachricht: Terminkalender der Leitung von Januar 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30470)
Datum
19. Juli 2021 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nachdem bis heute keine Antwort auf unser Schreiben vom 18. Juni 2021, welches die Gebühren für Ihre unten stehenden Anfrage nach dem IFG vom 07. Mai 2021 zum Gegenstand hatte, eingegangen ist, teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen