Terminkalender des damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher

Den Terminkalender damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher vom 23. März 2011 bis 28. März 2018 aus der Finanzbehörde. Laut Finanzbehörde liegt der Kalender beim Rathausservice (https://fragdenstaat.de/anfrage/terminkalender-von-finanzsenator-peter-tschentscher/#nachricht-463135). Angesichts der Veröffentlichungen rund um CumEx und offenbar zuvor falschen Angaben durch die Senatskanzlei ist das öffentliche Interesse an der Herausgabe der Termine besonders hoch (vgl. https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-02/cum-ex-skandal-olaf-scholz-m-m-warburg).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Rathaus-Service Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Terminkalender des damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher [#180733]
Datum
18. Februar 2020 07:49
An
Rathaus-Service Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Terminkalender damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher vom 23. März 2011 bis 28. März 2018 aus der Finanzbehörde. Laut Finanzbehörde liegt der Kalender beim Rathausservice (https://fragdenstaat.de/anfrage/terminkalender-von-finanzsenator-peter-tschentscher/#nachricht-463135). Angesichts der Veröffentlichungen rund um CumEx und offenbar zuvor falschen Angaben durch die Senatskanzlei ist das öffentliche Interesse an der Herausgabe der Termine besonders hoch (vgl. https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-02/cum-ex-skandal-olaf-scholz-m-m-warburg).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 180733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180733 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminkalender des damaligen Finanzsenat…
An Rathaus-Service Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Terminkalender des damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher [#180733]
Datum
8. Mai 2020 10:55
An
Rathaus-Service Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminkalender des damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher“ vom 18.02.2020 (#180733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 180733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180733
Rathaus-Service Hamburg
Ablehnung Sehr geehrter Herr Semsrott, hinsichtlich Ihres am 18. Februar 2020 gestellten Antrags nach dem Harnbur…
Von
Rathaus-Service Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
12. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hinsichtlich Ihres am 18. Februar 2020 gestellten Antrags nach dem Harnburgischen Transparenzgesetz auf Übermittlung des Terminkalenders des damaligen Senators und Präses der Finanzbehörde, Dr. Peter Tschentscher, für den Zeitraum vom 23. März 2011 bis zum 28. März 2018 ergeht die folgende Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei, Rathausmarkt 1, 20095 Harnburg erhoben werden. Gründe Ihr Antrag ist abzulehnen, da Ihnen ein Anspruch auf Übermittlung des Terminkalenders des damaligen Senators und Präses der Finanzbehörde und jetzigen Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Harnburg für den begehrten Zeitraum nicht zusteht. Sie können diesen Anspruch nicht mit Erfolg auf § 1 Abs. 2 des Hamburgisches Transparenzgesetzes vom 19. Juni 2012 (HmbGVBI. 2012, S. 271, hiernach: HmbTG) stützen, der allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt. Ihrem Informationsanspruch steht nämlich der gesetzliche Ausschlussgrund des § 6 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 HmbTG entgegen. Die Übermittlung des Terminkalenders des damaligen Senators und Präses der Finanzbehörde und jetzigen Ersten Bürgermeisters für den Zeitraum vom 23. März 2011 bis 28. März 2018 würde zu einer nicht unerheblichen Gefährdung der inneren Sicherheit im Sinne dieser Vorschrift führen. Die Mitteilung aller Eintragungen im Terminkalender im begehrten Zeitraum ist geeignet, Leib und Leben des Ersten Bürgermeisters zu gefährden. Dies folgt insbesondere aus einer sicherheitsfachlichen Stellungnahme der zuständigen Abteilung für Staatsschutz des Landeskriminalamts Harnburg (LKA 7). Danach würde die Bekanntgabe der Daten die Erstellung eines Bewegungsbildes des Bürgermeisters ermöglichen, das zu einem Sicherheitsrisiko für die Person des Bürgermeisters führen könnte. Dieser fachlichen Stellungnahme schließe ich mich nach eigener Prüfung und unter Berücksichtigung des von Ihnen geltend gemachten Informationsinteresses vollumfänglich an. Ihrem Informationsanspruch steht ferner der gesetzliche Ausschlussgrund des § 6 Abs. 1 HmbTG entgegen, der die unmittelbare Willensbildung des Senats, Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke von der Informationspflicht ausnimmt. Diese Bereichsausnahme ist auch auf den Terminkalender des damaligen Senators und Präses der Finanzbehörde und jetzigen Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Harnburg in dem vorliegend begehrten Zeitraum anwendbar. Denn dessen Bekanntgabe ermöglichte eine umfassende Auswertung der Beratungs- und Abstimmungsprozesse innerhalb des Senats und der Finanzbehörde und zwar sowohl in Bezug auf einzelne konkrete Vorgänge bzw. Vorhaben als auch in Bezug auf die terminliehe und beratende Koordinierung des Senats als Landesregierung insgesamt. Hierdurch würden aber auch künftige Beratungen und Abstimmungen innerhalb des Senats in einer mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Exekutive unvereinbaren Weise beeinträchtigt. Informatorisch ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass in dem Terminkalender des damaligen Finanzsenators in dem von dem Auskunftsanspruch begehrten Zeitraum von sieben Jahren auch Namen und Anschriften von Personen verzeichnet seien können, bei denen es sich um personenbezogene Daten im Sinne des § 4 Abs. 1 HmbTG handelt, die nach Maßgabe dieser Vorschrift unkenntlich zu machen wären, soweit nicht die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 HmbTG vorliegen und ein diesbezüglich erweiterter Antrag gestellt würde. Diese Entscheidung ist gemäß § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Harnburgischen Transparenzgesetz vom 5. November 2013 (HmbGVBI. S. 456) gebührenfrei. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten im Internet nicht einverstanden bin.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ablehnung [#180733] --- vorab per E-Mail --- Ihr Bescheid vom 12. Mai 2020 Sehr geehrte<< Anrede >…
An Rathaus-Service Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ablehnung [#180733]
Datum
16. Mai 2020 23:45
An
Rathaus-Service Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
--- vorab per E-Mail --- Ihr Bescheid vom 12. Mai 2020 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 12. Mai 2020 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meinen HmbTG-Antrag auf Zugang zu Kalendereinträgen des damaligen Finanzsenators Peter Tschentscher ab, da ein Informationszugang die innere Sicherheit gefährden würde. Dies Einschätzung stützen Sie auf eine Gefahreneinschätzung des Staatsschutzes, die Sie mir nicht zugänglich gemacht haben. Ich bitte Sie um Übersendung der Einschätzung. Von dieser Seite wird bestritten, dass die Herausgabe der Informationen zu einem Sicherheitsrisiko führen könnte. Den Kalender führte Herr Tschentscher nicht in seiner Funktion als Bürgermeister. Die Informationen sind zudem teilweise fast zehn Jahre alt. Eine pauschalte Ablehnung ist nicht gerechtfertig. Es wurde nicht dargelegt, warum eine teilweise Unkenntlichmachung der Informationen nicht möglich sein soll. Es besteht ein sehr hohes öffentliches Interesse daran zu erfahren, inwiefern Herr Tschentscher als Finanzsenator in die Geschehnisse um Cum-Ex und die Wartburg-Bank involviert war. Dazu ist es erforderlich, Einsicht in seinen Terminkalender zu erlangen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 180733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180733 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Rathaus-Service Hamburg
AW: [EXTERN]-AW: Ablehnung [#180733] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch ist eingegangen und wird bearbe…
Von
Rathaus-Service Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ablehnung [#180733]
Datum
19. Mai 2020 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch ist eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichem Gruß
Rathaus-Service Hamburg
AW: [EXTERN]-AW: Ablehnung [#180733] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch ist eingegangen und wird bearbe…
Von
Rathaus-Service Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ablehnung [#180733]
Datum
19. Mai 2020 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Widerspruch ist eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichem Gruß

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Rathaus-Service Hamburg
Bescheid zum Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Tansparenzgesetz vom 12. Mai 2020 Sehr geeh…
Von
Rathaus-Service Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zum Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Tansparenzgesetz vom 12. Mai 2020
Datum
22. Juli 2021
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit dem o.g. Widerspruch haben Sie um eine Übersendung der Gefahreneinschätzung des Staatsschutzes gebeten, die der Entscheidung zugrunde lag. Dieser Bitte möchte ich hiermit nachkommen. Sollten Sie erwägen, diese Einschätzung auf dem Portal Frag den Staat zu veröffentlichen, bitte ich darum, den Namen des Beamten und die enthaltenen Telefonnummern sowie meine persönlichen Daten vor der Veröffentlichung zu schwärzen. Aufbauend auf dieser Einordnung des Landeskriminalamtes sehe ich auch keine Möglichkeit Ihrem Widerspruch abzuhelfen. Sowohl § 6 Absatz 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 HmbTG aber auch § 6 Absatz 1 HmbTG stehen Ihrem Auskunftsersuchen entgegen. Aus dem nach Ihrer Auffassung bestehenden hohen öffentlichen Interesses an einer Einsichtnahme in den Terminkalender von Bürgermeister Dr. Tschentscher aus seiner Zeit als Finanzsenator ergibt sich nichts anderes. Soweit dieses tatsächlich anzunehmen ist, ergibt sich daraus nicht, dass dieses Interesse zu einer anderen Beurteilung der Sicherheitslage führen muss. Dies ist nämlich nicht der Fall, genau dieser Zeitraum lag der Einschätzung des Landeskriminalamtes zugrunde. Ich werde daher voraussichtlich Ihren Widerspruch zurückweisen. Diese Entscheidung ist gemäß § 3 Absatz 2 des Gebührengesetzes gebührenpflichtig. Von der Gebührenerhebung kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn der Widerspruch zurückgenommen wird, § 12 Absatz 4 des Gebührengesetzes. Von dieser Möglichkeit würde ich Gebrauch machen, wenn Sie mir die Rücknahme des Widerspruches bis zum 31 . August 2021 erklären würden.